BG Innsbruck (811), 16 C 953/16z
Kuratorenbestellung
16 C 953/16z
20.02.2017
Rechtssache
Falkensammer Tobias
Vukojevic Gordana
Zahlung und Herausgabe Euro 10.200,--
B E S C H L U S S
Für die beklagte Partei wird in diesem Verfahren bis zu ihrem eigenen Auftreten oder der Namhaftmachung eines Bevollmächtigten
Dr. Herbert Schöpf,
Rechtsanwalt,
6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 34,
zum Zustellkurator b e s t e l l t .
BEGRÜNDUNG:
Der Kläger beantragte die Bestellung eines Zustellkurators für die Beklagte, da diese nicht mehr gemeldet sei.
Aufgrund der vorgelegten Erhebungsergebnisse ist folgendes festzustellen:
Die Beklagte ist weder in Österreich noch in Deutschland/München aufrecht gemeldet (ZMR-Abfrage und Auskunft aus dem Melderegister nach § 44 deutsches Bundesmeldegesetz). Zudem ergaben auch Erhebungen im nahen Umfeld der Beklagten keinerlei Hinweise auf einen bekannten Aufenthaltsort derselben (Mitteilung des Klägers in ON 8; Beilagen C bis F).
Rechtlich gilt:
Gemäß § 116 ZPO hat das Gericht für Personen, an welche die Zustellung wegen Unbekanntheit des Aufenthaltes nur durch öffentliche Bekanntmachung geschehen können, auf Antrag oder von Amts wegen einen Kurator zu bestellen, wenn diese Personen infolge der an sie zu bewirkenden Zustellung zur Wahrung ihrer Rechte eine Prozesshandlung vorzunehmen hätten und insbesondere, wenn das zuzustellende Schriftstück eine Ladung derselben enthält.
Diese Voraussetzungen liegen bei der Beklagten vor, sodass für diese ein Kurator im Sinne des § 116 ZPO zu bestellen war.
Vertretene Partei
Beklagte Partei
Vukojevic Gordana
20.4.1989
Innstraße 101
6020 Innsbruck
Vertreten durch
Zustellkurator
Dr. Herbert Schöpf
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
Maria-Theresien-Str. 34
6020 Innsbruck
Da der Aufenthalt von Vukojevic Gordana unbekannt ist, wird Dr. Herbert Schöpf, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 34, zur/zum Zustellkurator/-in bestellt, die/der diese Person auf ihre Gefahr und Kosten vertreten wird, bis sie selbst auftritt oder eine bevollmächtigte Person namhaft macht.