BG Innere Stadt Wien (001), 8 NC 53/15f
Ediktalzustellung
8 NC 53/15f
24.08.2017
Rechtssache
Spar-und Vorschußkasse d. Wr.Städt.Vers.AG VIG e.Gen.i.Liqu.
unbekannter Eigentümer des Sparbuches Nr. 513 mit Sparbuchbezeichnung Else KJuranda und Losungswort
Gerichtserlag
Empfängerin/Empfänger
Erlagsgegner
unbekannter Eigentümer des Sparbuches Nr. 513 mit Sparbuchbezeichnung Else KJuranda und Losungswort
Schriftstück
Beschluß vom 16.8.2018, ON 13, womit nach fruchtlosem Ablauf der gesetzlichen Ediktalfrist das verwahrte Guthaben des Sparbuches der Spar- und Vorschusskasse der Angestellten der Wr.Städtischen Versicherung AG VIG e.Gen.in Liqu. Nr. 513 mit Sparbuchbezeichnung Else Kuranda und Losungswort zugunsten des Bundes eingezogen wird.
Montag - Freitag, 8 - 12 h
am BG Innere Stadt Wien
Das obengenannte zuzustellende Schriftstück liegt beim BG Innere Stadt Wien zur Abholung bereit.
Mit der Aufnahme in die Ediktsdatei gilt die Zustellung als vollzogen (§ 115 ZPO).
Hinweis:
Wer einen Anspruch auf Ausfolgung eines eingezogenen Verwahrnisses hat, kann begehren, dass ihm der eingezogene Geldbetrag, der Erlös des verwerteten Verwahrnisses oder der Verkehrswert eines nicht verwertbaren Verwahrnisses im Zeitpunkt der Einziehung in Geld ersetzt wird. Wenn das Verwahrnis noch vorhanden ist und dessen Ausfolgung möglich ist, kann der Anspruchswerber auch dessen Ausfolgung begehren. Der Anspruch verjährt in 30 Jahren ab Rechtskraft des Einziehungsbeschlusses.