BG Meidling (081), 7 C 345/20f
Kuratorenbestellung
7 C 345/20f
08.06.2020
Rechtssache
WEG Hasenhutgasse 5-11, 1120 Wien
Pallauf Karl
EUR 512,79
Für die beklagte Partei Karl PALLAUF wird
Dr. Christian LANG, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Ballgasse 6
zum Zustellkurator bestellt (§ 116 ZPO), der diese für die Dauer des Verfahrens auf ihre Kosten und Gefahr vertreten wird, bis er selbst auftritt oder einen Bevollmächtigten namhaft macht.
BEGRÜNDUNG:
Die klagende Partei beantragte wie aus dem Spruch ersichtlich und brachte vor, eine Adresse der beklagten Partei sei nicht bekannt und könne auch der Zustellort nicht festgestellt werden.
Beweis wurde erhoben durch:
Vorgelegte ZMR, HV-Anfrage, sowie ein Bericht der Berufsdetektei Peter L. HROCH.
Beweiswürdigung:
Aus der ZMR geht hervor, dass der Beklagte in Österreich keine aufrechte Meldung besitzt. Aus dem Beweisprotokoll der Detektei ergibt sich, dass auch zwei Bewohner an der Adresse Hasenhutgasse 5-11 zum Verbleib des Beklagten keine Angaben machen konnten. Man wisse dass dieser eigentlich in den USA lebe, komme alle paar Wochen oder Monate hierher zurück, gesehen sei der Beklagte aber schon länger nicht mehr worden.
Der Beklagte geht in Österreich auch keiner gemeldeten Beschäftigung nach.
Rechtlich folgt:
Gemäß § 116 ZPO hat das Gericht für Personen, an welche die Zustellung wegen Unbekanntheit des Aufenthaltes nur durch öffentliche Bekanntmachung geschehen könnte, auf Antrag oder von Amtswegen einen Kurator zu bestellen, wenn diese Person infolge der an sie zu bewirkenden Zustellung zur Wahrung ihrer Rechte eine Prozesshandlung vorzunehmen hätte und insbesondere, wenn das zuzustellende Schriftstück eine Ladung derselben enthält. Da die Zustellung an den Beklagten mangels bekannter Adresse nicht bewirkt werden konnte, war über Antrag des Klägers ein Zustellkurator zu bestellen.
Bezirksgericht Meidling, Abteilung 7
Wien, 1. Juni 2020
Mag. Silke KAVKA, Richterin
Elektronische Ausfertigung
gem. § 79 GOG
Vertretene Partei
Pallauf Karl
5.3.1954
Hasenhutgasse 5-11/8/5
1120 Wien
Vertreten durch
Zustellkurator
Dr. Christian LANG
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
Ballgasse 6
1010 Wien
BESCHLUSS
Für die beklagte Partei Karl PALLAUF wird
Dr. Christian LANG, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Ballgasse 6
zum Zustellkurator bestellt (§ 116 ZPO), der diese für die Dauer des Verfahrens auf ihre Kosten und Gefahr vertreten wird, bis er selbst auftritt oder einen Bevollmächtigten namhaft macht.
BEGRÜNDUNG:
Die klagende Partei beantragte wie aus dem Spruch ersichtlich und brachte vor, eine Adresse der beklagten Partei sei nicht bekannt und könne auch der Zustellort nicht festgestellt werden.
Beweis wurde erhoben durch:
Vorgelegte ZMR, HV-Anfrage, sowie ein Bericht der Berufsdetektei Peter L. HROCH.
Beweiswürdigung:
Aus der ZMR geht hervor, dass der Beklagte in Österreich keine aufrechte Meldung besitzt. Aus dem Beweisprotokoll der Detektei ergibt sich, dass auch zwei Bewohner an der Adresse Hasenhutgasse 5-11 zum Verbleib des Beklagten keine Angaben machen konnten. Man wisse dass dieser eigentlich in den USA lebe, komme alle paar Wochen oder Monate hierher zurück, gesehen sei der Beklagte aber schon länger nicht mehr worden.
Der Beklagte geht in Österreich auch keiner gemeldeten Beschäftigung nach.
Rechtlich folgt:
Gemäß § 116 ZPO hat das Gericht für Personen, an welche die Zustellung wegen Unbekanntheit des Aufenthaltes nur durch öffentliche Bekanntmachung geschehen könnte, auf Antrag oder von Amtswegen einen Kurator zu bestellen, wenn diese Person infolge der an sie zu bewirkenden Zustellung zur Wahrung ihrer Rechte eine Prozesshandlung vorzunehmen hätte und insbesondere, wenn das zuzustellende Schriftstück eine Ladung derselben enthält. Da die Zustellung an den Beklagten mangels bekannter Adresse nicht bewirkt werden konnte, war über Antrag des Klägers ein Zustellkurator zu bestellen.
Bezirksgericht Meidling, Abteilung 7 Wien, 1. Juni 2020 Mag. Silke KAVKA, Richterin |
Elektronische Ausfertigung
gem. § 79 GOG