Seit 1.1.2008 werden Entscheidungen über die Erteilung, die Entziehung oder das Erlöschen der Bevorrechtung als anerkannte Schuldenberatungsstelle vom Bundesministerium für Justiz in der Ediktsdatei kundgemacht. Vor dem 1.1.2008 erfolgten diese Kundmachungen im „Amtsblatt der Österreichischen Justizverwaltung“. Eine Liste der anerkannten Schuldenberatungsstellen mit aktuellen Kontaktdaten kann auf der Homepage des Dachverbands unter
www.schuldenberatung.at eingesehen werden.
Liste der Schuldenberatungsstellen
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Gericht, Aktenzeichen |
Schuldenberatungsstelle |
Adresse |
Bevorrechtung als anerkannte Schuldenberatungsstelle |
Kundmachungs- datum |
Letzte Änderung |
1 | OLG Innsbruck, 1 Jv 5761-99A1/17w | Institut für Sozialdienste ifs Gemeinnützige GmbH (FN 123931b LG Feldkirch) | Interpark Focus 40 6832 Röthis | Erteilt | 16.11.2017 | 16.11.2017 |