Informationsseite zum hybriden Rückscheinbrief
Diese Seite bietet eine kurze Information zum hybriden Rückscheinbrief (dem Pendant zum blauen RSa- und weißen RSb-Brief; kurz HRSB). Weiters haben Sie die Möglichkeit, über eine Kontaktadresse in Erfahrung zu bringen, von welcher Behörde (z. B. Abteilung des Gerichts bzw. der Staatsanwaltschaft) Sie verständigt wurden, sollte die Sendung nicht mehr auffindbar oder bereits an den Absender retourniert worden sein.
Der hybride Rückscheinbrief
Initiiert durch das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz und die Österreichische Post AG steht der sogenannte hybride Rückscheinbrief seit 1. November 2011 zur Verfügung.
Unter hybriden Rückscheinbrief wird eine Form der Zustellung mit Zustellausweis verstanden, die Elemente der physischen und der elektronischen Zustellung miteinander kombiniert. Zum Einsatz kommt der hybride Rückschein bei Sendungen über das Poststraßenservice.
Für diese Form der Zustellung wird ein Sichtfensterkuvert in Kombination mit einer sogenannten Zustellkarte verwendet. Dabei werden die Zustellausweise nicht mehr durch die Geschäftsstelle vorbereitet, sondern unter Zuhilfenahme von der Behörde übermittelter Avisodaten zur Zustellung unmittelbar bei der Post erstellt. Auf der Zustellkarte ist der eigentliche Zustellvorgang festgehalten. Die Informationen zum Zustellstatus (Daten aus dem Zustellnachweis über eine erfolgte oder verhinderte Zustellung) werden von der Post elektronisch an die Behörde gemeldet. Anschließend wird die Zustellkarte eingescannt und als PDF an die Behörde übermittelt.
Damit die Gültigkeit der Zustellung durch das Entscheidungsorgan jederzeit überprüft werden kann, werden in der jeweiligen Anwendung zu jeder einzelnen Zustellung alle Statusinformationen angezeigt.
Zustellungen mittels hybriden Rückscheinbriefs an denselben Empfänger werden künftig einen Tag lang gesammelt, sodass jeder Empfänger täglich nur eine Zustellung erhalten wird. Diese Möglichkeit der Sammelzustellungen trägt zu einer weiteren Portokostenreduktion bei.
Die Vorteile des hybriden Rückscheinbriefes liegen also in den geringeren Portokosten gegenüber dem klassischen Rückscheinbrief, aber auch in der elektronischen Verfolgbarkeit jedes einzelnen Versandstücks und der damit möglichen Einbettung dieser Prozesse in die jeweiligen Verfahrensabläufe.
Barcode-ID
Die so genannte Barcode- oder Sendungs-ID dient der eindeutigen Identifikation der einzelnen Sendung. Sie wird sowohl in lesbarer Textform als auch mittels Barcode auf dem Schriftstück angedruckt und ist im Sichtfenster lesbar. Der Barcode ist ein 22stelliger Code und besteht aus acht alphanumerischen sowie 14 numerischen Zeichen.
Zustellkarte
Die Zustellkarte dient einerseits dem Empfänger als Verständigung von einer Hinterlegung. Die Post übermittelt der Behörde andererseits, als Information bei einer Zustellung durch Übergabe oder Ausfolgung nach Hinterlegung, den Scan einer mit entsprechenden Daten ausgefüllten und vom Empfänger unterschriebenen Zustellkarte in Form eines PDF-Dokuments.
Rücklaufkuvert
Das Rücklaufkuvert ist das von der Post nach einem Zustellhindernis oder bei Nichtbehebung im Fall der Hinterlegung nach Ablauf der Abholfrist rückübermittelte Originalpoststück, auf dem der Zusteller allfällige Informationen über die Zustellung vermerken kann. Dieses wird eingescannt und der Behörde digital zur Verfügung gestellt.
Sammelzustellungen
Mit dem HRSB können verschiedene Erledigungen in einer Sendung gesammelt zugestellt werden. Dies kann auch über verschiedene Rechtssachen, unterschiedliche Dienststellen in ganz Österreich sowie verschiedene Verfahrensarten hinweg geschehen (z. B. Zivil- und Strafsachen, Firmenbuchsachen in Wien und Vorarlberg etc.).
Es gibt folglich zwar nur eine physische Zustellkarte und dementsprechend auch nur eine übermittelte Zustellinformation seitens der Post. Aufgrund eines justizweiten zentralen "Zustellservices" besteht nun jedoch die Möglichkeit, dass die einmal vorhandene Zustellinformation samt Zustellkarte an die jeweiligen Verfahren, in denen Erledigungen an denselben Empfänger in einer Sendung gesammelt wurden, rückgemittelt werden. Dh eine Zustellung meldet an eine oder auch mehrere Verfahren einen Zustellstatus zurück.
Sammelzustellungen sind am Absender "Zentrale Zustellung Justiz" sowie am entsprechenden Hinweis im Feld "GZ" erkenntlich, der Sie auf diese Website führt.
Inhalt der Sammelzustellungen
Eine Zustellung kann eine oder mehrere Schriftstücke enthalten. Jede Zustellung enthält eine Auflistung der enthaltenen Schriftstücke auf dem jeweiligen Deckblatt. Sollte die HRSB-Sendung nicht mehr zur Verfügung stehen, haben Sie zudem die Möglichkeit per E-Mail, unter Bekanntgabe der Barcode-ID, eine entsprechende Auskunftsanfrage zu stellen. Als Antwort werden Ihnen die absendenden Gerichte sowie die betreffenden Aktenzeichen mitgeteilt. In weiterer Folge haben Sie die Möglichkeit sich persönlich an das zuständige Gericht zu wenden.
Beachten Sie: Ausschließlich die absendende Behörde (Gericht, Staatsanwaltschaft etc.) kann Ihnen Auskunft zum Inhalt der Schriftstücke geben!
Eine Liste der Gerichte mit Adresse und Kontaktmöglichkeiten finden Sie z. B. unter bmvrdj.at.
Vorausverfügungen
01 | keine Verfügung |
02 | Nicht an Postbevollmächtigte übermitteln |
03 | nicht an Ehegatten/Partner zustellen |
04 | Nicht an Elternteil zustellen |
06 | Zustellung in den körperlichen Nahebereich |
09 | Trotz Postsperre zustellen |
Kontaktmöglichkeit
Wenn Sie wissen wollen, welche Schriftstücke in einem HRSB der Justiz enthalten sind haben Sie die Möglichkeit sich an die folgende E-Mail-Adresse zu wenden. Wichtig: Nur wenn Sie die Barcode-ID anführen, kann Ihnen die gewünschte Information gegeben werden! Bei Nennung eines Namens oder einer Adresse allein kann leider keine Auskunft erteilt werden.
Unter Angabe einer Barcode-ID (z. B. BB00BBJZZJ131234567890) und Ihres Namens senden Sie bitte eine E-Mail an zustellungen(at)justiz.gv.at.