IWG - Informationsweiterverwendungsgesetz - Ediktsdatei und Listen
1. IWG - Informationsweiterverwendungsgesetz - Ediktsdatei und Listen
Sofern es bei den "IWG Schnittstellen" der Insolvenzdatei oder der offenkundigen Zahlungsunfähigkeit zu Änderungen kommt, werden diese hier vorab kundgemacht. In der Regel erfolgt dies 6 Wochen vor Produktivsetzung.
2. IWG HTML Abfrage der übrigen Edikte-Anwendungen
2. IWG HTML Abfrage der übrigen Edikte- und Listen-Anwendungen/caption>
Eine dezidierte Schnittstelle besteht lediglich für die Insolvenzdatei und der offenkundigen Zahlungsunfähigkeit. Die Daten der übrigen Anwendungen können über jene URLs abgerufen werden, die in der Lizenzvereinbarung, enthalten sind.
In der Regel finden sich unter diesen URLs Linklisten (Aktenzeichen) auf die einzelnen Edikte. Sofern neue Anwendungen hinzukommen, werde diese hier aufgeführt. Ein Zeitraum, wann diese Informationen zur Verfügung gestellt werden, kann hier nicht genannt werden.
Daten, die auf JustizOnline öffentlich zur Verfügung gestellt werden, können nach einer Antragstellung und der Genehmigung des Antrages via Schnittstelle in maschinenlesbarer Form erhalten werden. Nähere Informationen dazu finden sich unter: https://justizonline.gv.at/jop/web/iwg
Spezifikationen
IWG URL
Version vom
API Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen