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528149s

Bekannt gemacht am 17. November 2021
Firmenbuchnummer:
FN 528149s
Schuldner:
A&A Transferbetriebe GmbH
Lokal 115 00 B 5725 Objekt 115
1300 Wien-Flughafen
FN 528149s
Masseverwalter:
SENONER Erwin Dr.
Mariahilferstraße 88a
1070 Wien
Tel.: 01/890 01 31, Fax: 01/890 01 31 - 11
E-Mail: wien@csw-legal.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 18.11.2021
Anmeldungsfrist: 19.01.2022
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 02.02.2022
um: 14.30 Uhr
Ort: Videokonferenz
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Text:
Die Tagsatzung in dieser Insolvenzsache wird nicht im Gerichtsgebäude stattfinden sondern als Videokonferenz abgehalten werden. Für diesen Zugang müssen Sie nicht Ihr Haus verlassen. Jede*r Verfahrensbeteiligte*r, der/die zur Teilnahme an dieser nur parteiöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter*in eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Ein amtliches Ausweisdokument und allenfalls eine Vollmacht sind bereitzuhalten. Es wird empfohlen sich rechtzeitig mit dem ZOOM-Videokonferenzsystem vertraut zu machen.
E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht.
In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich, damit Insolvenzgläubiger und sonstige zur Teilnahme an den Verhandlungen Berechtigte für den/die Insolvenzverwalter*in erreichbar sind, um von diesem die für die Teilnahme an Videokonferenzen nötigen Zugangsdaten zu erhalten.
Es wird im Hinblick auf die pandemiebedingte Sondersituation empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder einem*r Rechtsanwält*in oder Notar*in vertreten lassen.
Für Gläubiger, die in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union lokalisiert sind, steht die Möglichkeit zur Forderungsanmeldung im Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) mittels ihrer nationaler eID nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-VO) nach EU-login via portal.justiz.gv.at offen, falls dies dort national umgesetzt ist.
Text:
Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:

Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/Insolvenz.aspx einen Vordruck und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Fax- und E-Mail-Eingaben sind unzulässig und bleiben unbeachtet.
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen.
Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 17. November 2021

Bekannt gemacht am 1. Dezember 2021
Unternehmen:
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
Disposition, Kundenakquise, Airport Shuttle Service
Rekurs:
Gegen den Eröffnungsbeschluss vom 17.11.2021 ist ein Rekurs eingelangt.
Beschluss vom 1. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 17. Jänner 2022
Text:
Das Oberlandesgericht Wien hat dem Rekurs der Schuldnerin gegen den Eröffnungsbeschluss nicht Folge gegeben. Der Revisionsrekurs ist jedenfalls unzulässig. Der Eröffnungsbeschluss vom 17.11.2021 ist rechtskräftig.
Beschluss vom 14. Jänner 2022

Bekannt gemacht am 3. Februar 2022
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Text:
Der Schuldnerin wird eine Frist bis 16.02.2022 zur Einbringung eines Sanierungsplanvorschlags eingeräumt.
Beschluss vom 2. Februar 2022

Bekannt gemacht am 1. April 2022
Tagsatzung:
Datum: 13.04.2022
um: 15.00 Uhr
Ort: Videokonferenz
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Schuldnerin bietet ihren Gläubigern einen 20%-igen Sanierungsplan, zahlbar als Barquote idH von 2,5% und in zwei Folgeraten idH von je 8,75%, fällig binnen 12 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans. Der Insolvenzverwalter erachtet diese Quote als unangemessen und verbesserungsbedürftig
Text:
Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder einem*r Rechtsanwält*in oder Notar*in vertreten lassen.
Verhandlungsgegenstand sind darüberhinaus die Bestimmung der Entlohnung des Insolvenzverwalters, der Belohnungsansprüche der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände sowie der Gerichtsgebühr.
Beschluss vom 1. April 2022

Bekannt gemacht am 5. April 2022
Verlegung:
Die für den 13.04.2022 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 27.04.2022
um: 15.00 Uhr
Ort: Videokonferenz

Beschluss vom 4. April 2022

Bekannt gemacht am 26. April 2022
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Text:
Der Sanierungsplanvorschlag des Schuldners wird in Folge seiner Rückziehung gemäß §142 Z 3 zweiter Fall IO zurückgewiesen.
Abberaumung:
Die für den 27.04.2022 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 26. April 2022

Bekannt gemacht am 17. August 2022
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 17. August 2022

Bekannt gemacht am 5. Mai 2023
Text:
Das Gericht erwägt von der Abhaltung einer Schlussrechnungstagsatzung abzusehen; allfällige Einwände dagegen oder Bemängelungen der Schlussrechnung oder des Entlohnungsantrages oder des Masseverteilungsentwurfs sind binnen zwei Wochen zu erheben. Nach dem Masseverteilungsentwurf können nur die Masseforderungen nach § 47 Abs 2 Z 1 und 2 IO befriedigt werden; alle übrigen Alt- und Neumassegläubiger sowie alle Insolvenzgläubiger erhalten keine Quote.
Beschluss vom 4. Mai 2023

Bekannt gemacht am 26. Juni 2023
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Aufhebung:
Der Konkurs wird nach Verteilung an die Massegläubiger aufgehoben.
Beschluss vom 23. Juni 2023

Bekannt gemacht am 28. Juli 2023
Text:
Der Beschluss über die Genehmigung der Schlussrechnung ist rechtskräftig.
Rechtskraft:
Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Beschluss vom 27. Juli 2023
Ausdruck vom: 28.03.2024 16:34:50 MEZ