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438275y

Bekannt gemacht am 12. Februar 2021
Firmenbuchnummer:
FN 438275y
Schuldner:
EVOTEC Gebäudetechnik GmbH
Herbststraße 19/4
1160 Wien
FN 438275y
früher: Enenkelstraße 38/Top, 1160 Wien
Masseverwalter:
Mag. Martin HONEMANN Rechtsanwalt
Ölzeltgasse 4
1030 Wien
Tel.: 713 61 92, Fax: 713 61 92 22
E-Mail: kanzlei@ra-honemann.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 13.02.2021
Anmeldungsfrist: 08.04.2021
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."

"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."

"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."

"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 22.04.2021
um: 11.15 Uhr
Ort: Saal 1811
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 12. Februar 2021

Bekannt gemacht am 22. Februar 2021
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 22. Februar 2021

Bekannt gemacht am 23. April 2021
Tagsatzung:
Datum: 02.06.2021
um: 10.00 Uhr
Ort: Zi. 1703, 17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Die Tagsatzung vom 2.6.2021 wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom"abgehalten.
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht,
einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail
eine E-Mail-Adresse bis spätestens 1 Woche davor, am 26.5.2021 bekanntzugeben.
Beschluss vom 23. April 2021

Bekannt gemacht am 15. Dezember 2021
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Beschluss vom 15. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 26. Jänner 2022
Tagsatzung:
Datum: 08.03.2022
um: 10.45 Uhr
Ort: Zi. 1703, 17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Die Tagsatzung vom 8.3.2022 wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom"abgehalten.
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht,
einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail
eine E-Mail-Adresse bis spätestens 1 Woche davor, am 1.3.2022 bekanntzugeben.
Beschluss vom 26. Jänner 2022

Bekannt gemacht am 3. August 2022
Tagsatzung:
Datum: 23.08.2022
um: 10.00 Uhr
Ort: Zi. 1703, 17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 2. August 2022

Bekannt gemacht am 8. September 2023
Tagsatzung:
Datum: 18.10.2023
um: 10.15 Uhr
Ort: Zi. 1703, 17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 8. September 2023
Ausdruck vom: 29.03.2024 09:17:46 MEZ