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16.05.1955

Bekannt gemacht am 4. August 2020
Schuldner:
HEINRICH
Vorname:
Siegrid Ottilie
Großwilfersdorf 165
8263 Großwilfersdorf
Gebdat: 16.05.1955
Text:
Schuldnervertreter:
DAX WUTZLHOFER UND PARTNER
Rechtsanwälte GmbH.
Wienerstraße 8a
7400 Oberwart
Tel: 05/9004-400
FAX: 05/9004-499
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 05.08.2020
Anmeldungsfrist: 23.09.2020
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 07.10.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 101, 1.Stock
1. Gläubigerversammlung

Prüfungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Den Gläubigern wird zur gänzlichen Entschuldung der Antragstellerin ein Betrag von EUR 18.200,00 in Form von 5 Jahresraten zu je EUR 3.640,00 zu deren anteiliger Befriedigung angeboten. Dies entspricht ausgehend von den derzeit angenommenen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 2,012.550,63 einer Quote von 0,904325 %, wobei die erste Rate innerhalb von 4 Wochen ab rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplans fällig ist. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Hinweis für die Bank: Die Schuldnerin ist berechtigt, bis auf Widerruf über das Girokonto frei zu verfügen (auch Daueraufträge oä)


W i c h t i g e r H i n w e i s:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 4. August 2020

Bekannt gemacht am 7. Oktober 2020
Bestätigung:
Der am 07.10.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 7. Oktober 2020

Bekannt gemacht am 30. Oktober 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 27.11.2024
Beschluss vom 30. Oktober 2020
Ausdruck vom: 29.03.2024 08:37:09 MEZ