zur Navigation
02.04.1988

Bekannt gemacht am 27. Mai 2019
Schuldner:
Marinov
Vorname:
Evgeni
Heinrich Prohaska-Weg 2/2
8600 Bruck an der Mur
Gebdat: 02.04.1988
Text:
vertreten durch:
Mag. Leopold Zechner, Rechtsanwalt
Mittergasse 6, 8600 Bruck an der Mur
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 28.05.2019
Anmeldungsfrist: 26.07.2019
Tagsatzung:
Datum: 27.08.2019
um: 10.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht, Verhandlungssaal II; EG
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 19,6 % zahlbar in 14 gleichlautenden halbjährlichen Teilquoten
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Der Schuldner ist berechtigt, über die vom Drittschuldner Asya Stefanova, Grazer Straße 16,8670 Krieglach auf das Gehaltskonto IBAN: AT96 2081 5000 0180 5712 überwiesenen Beträge frei zu verfügen.
Beschluss vom 27. Mai 2019

Bekannt gemacht am 19. September 2019
Tagsatzung:
Datum: 22.10.2019
um: 09.40 Uhr
Ort: Bezirksgericht Bruck/Mur
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 19,6 % zahlbar in 14 gleichlautenden halbjährlichen Teilquoten
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 19. September 2019

Bekannt gemacht am 22. Oktober 2019
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: 42 % in 14 gleichen halbjährlichen Teilquoten

Bestätigung:
Der am 22.10.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 22. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 11. November 2019
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 22.10.2026
Beschluss vom 11. November 2019

Bekannt gemacht am 22. Dezember 2020
Text:
Antrag auf Stundung der Zahlungsplanraten eingelangt
Wesentlicher Inhalt:
Der Schuldner beantragt die Stundung der vereinbarten Zahlungsplanraten um 9 Monate. Die Laufzeit des Zahlungsplans und somit auch die Fälligkeit der weiteren Quoten würden sich dementsprechend bei Bewilligung dieses Antrages verlängern. Die antragsgemäße Stundung würde bedeuten, dass die zweite Zahlungsplanrate am 22.07.2021 fällig ist, die weiteren 13 gleich großen halbjährlichen Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 22. Dezember 2020

Bekannt gemacht am 12. Jänner 2021
Text:
Die Stundung der Zahlungsplanraten wird bewilligt.

Wesentlicher Inhalt: Die Zahlungsplanraten des mit Beschluss des Bezirksgerichtes Bruck an der Mur vom 22.10.2019 bestätigten Zahlungsplans werden gem. § 11 2. COVID-19-JuBG um 9 Monate gestundet. Die zweite Zahlungsplanrate ist somit am 22.7.2021 fällig, die weiteren Teilquoten jeweils halbjährlich danach, die letzte Rate erfolgt am 22.7.2027.
Beschluss vom 12. Jänner 2021

Bekannt gemacht am 1. Februar 2021
Text:
Die Stundung der Zahlungsplanraten ist rechtskräftig
Zahlungsplan:
ZAHLUNGSPLAN - Ende der Zahlungsfrist: 22.07.2027
Beschluss vom 1. Februar 2021
Ausdruck vom: 20.04.2024 14:46:44 MESZ