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05.11.1968

Bekannt gemacht am 3. Februar 2020
Schuldner:
Unguroiu
Vorname:
Valentin
Münzgrabenstraße 129a 11
8010 Graz
Gebdat: 05.11.1968
vertreten durch:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH, Annenstraße 47, 8020 Graz
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 04.02.2020
Anmeldungsfrist: 06.03.2020
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
wichtiger Hinweis für die Bank:
Der Schuldner ist bis auf Widerruf berechtigt nur über sein Konto frei zu verfügen.
Tagsatzung:
Datum: 02.04.2020
um: 08.45 Uhr
Ort: Zimmer 219/II. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 28,09 % in 10 Teilquoten zu je 2,809 % (halbjährlich)
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 3. Februar 2020

Bekannt gemacht am 20. März 2020
Abberaumung:
Die für den 02.04.2020 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Grund:aktuelle Corona-Situation
Beschluss vom 20. März 2020

Bekannt gemacht am 21. April 2020
Tagsatzung:
Datum: 29.05.2020
um: 08.50 Uhr
Ort: Zimmer 219/II. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 28,09 % in 10 Teilquoten zu je 2,809 % (halbjährlich)
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 21. April 2020

Bekannt gemacht am 13. Mai 2020
Text:
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des geänderten Zahlungsplanvorschlags: Quote von 16,93 %; 10 Teilquoten zu je 1,693 % (halbjährlich)
Beschluss vom 13. Mai 2020

Bekannt gemacht am 29. Mai 2020
Bestätigung:
Der am 29.05.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Die Quote beträgt 20,8 %,zahlbar in 10 Teilquoten zu je 2,08 %; die 1.Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplanes fällig,die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.Bei Zahlungsverzug Nachfrist 14 Tage.
Ein Erlös aus der Masse wird aliquot als Superquote an die Gläubiger ausgeschüttet.Hins. der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge Versicherung Pol-Nr. V681281-6 bei der Wiener Städtischen Versicherung, welche nach Ablauf der Mindestbindedauer erstmals per 1.10.2021 kündbar ist ,wird der Erlös als weitere Superquote an die Gläubiger aliquot ausgeschüttet.
Beschluss vom 29. Mai 2020

Bekannt gemacht am 15. Juni 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 30.06.2025
Beschluss vom 15. Juni 2020
Ausdruck vom: 25.04.2024 16:20:58 MESZ