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17.01.1994

Bekannt gemacht am 6. August 2020
Schuldner:
Kroschl
Vorname:
Heike
Gadollaweg 46
8055 Graz-Puntigam
Gebdat: 17.01.1994
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 07.08.2020
Anmeldungsfrist: 13.10.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 10.11.2020
um: 09.40 Uhr
Ort: Bezirksgericht Graz-West, Zimmer 119, 1. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 55,24 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
55,24 % innerhalb von 3 Jahren nach Erlöschen des vertraglichen Pfandrechts; 6 halbjährliche Teilquoten zu je 9,2067 % die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten nach Erlöschen der Verpfändung fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Die Schuldnerin ist ermächtigt über ihr Konto frei zu verfügen.
Beschluss vom 6. August 2020

Bekannt gemacht am 10. November 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 100 %, zahlbar innerhalb von 2,5 Jahren ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechts; 5 halbjährliche Teilquoten zu je 20 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Erlöschen der Vorpfändung fällig, die weiteren 4 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Bestätigung:
Der am 10.11.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 10. November 2020

Bekannt gemacht am 30. November 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 28.02.2025
Beschluss vom 30. November 2020

Bekannt gemacht am 23. September 2022
Text:
Auf Grund des Antrages des Schuldners gem. § 198 Abs. 1 IO, wird für den 13.12.2022, 08 Uhr 40, Zimmer 119, I. Stock eine Tagsatzung anberaumt.
Diese Tagsatzung dient der Abstimmung über den verschlechterten Zahlungsplan gem. § 198 IO : Die Insolvenzgläubiger erhalten, ausgehend vom Anmeldeverzeichnis vom 05.11.2020, 43,12 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: 43,12% innerhalb von 27 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 9 vierteljährliche Teilquoten zu je 4,79%; die 1. Teilquote ist innerhalb von 3 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 8 Teilquoten jeweils 3 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Beschluss vom 23. September 2022

Bekannt gemacht am 13. Dezember 2022
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 46 %, zahlbar innerhalb von 27 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 9 vierteljährliche Teilquoten zu je 5,111 %. Die erste Teilquote ist innerhalb von 3 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 8 Teilquoten jeweils 3 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Beschluss vom 13. Dezember 2022

Bekannt gemacht am 11. Jänner 2023
Bestätigung:
Der am 12.12.2022 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 12. Dezember 2022

Bekannt gemacht am 12. Jänner 2023
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 29.06.2023
Beschluss vom 30. Dezember 2022
Ausdruck vom: 24.04.2024 09:18:23 MESZ