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28.09.1995

Bekannt gemacht am 13. Dezember 2019
Schuldner:
Joven
Vorname:
David
Grasbergergasse 11
8742 Obdach
Gebdat: 28.09.1995
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43316372507, Fax: +43316372507-630
E-Mail: offic@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.12.2019
Anmeldungsfrist: 20.02.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 05.03.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: ZiNr.208,II.Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 59,39 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
59,39 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 5,939 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG, Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 12. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 28. Februar 2020
Text:
Der Schuldner David Joven beantragt auf Basis der festgestellten Forderungen die Annahme folgenden Zahlungsplans:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 38,40 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
38,40 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 6 Teilquoten zu je 6,40 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechts fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Beschluss vom 28. Februar 2020

Bekannt gemacht am 5. März 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 56,24 ihrer Forderung in Form von 8 Teilquoten zu je 7,03 %. Die 1. Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechts fällig; die weiteren 7 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs. 2 IO).

Bestätigung:
Der am 05.03.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 5. März 2020

Bekannt gemacht am 27. März 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 31.12.2025
Beschluss vom 27. März 2020
Ausdruck vom: 29.03.2024 10:29:05 MEZ