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30.06.1955

Bekannt gemacht am 20. Februar 2019
Schuldner:
Skoff vormals Kraxner
Vorname:
Ingrid Maria
Pensionistin
Poppendorf 82 Tür 3
8342 Gnas
Gebdat: 30.06.1955
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 21.02.2019
Anmeldungsfrist: 24.04.2019
Masseverwalter:
Mag. Hans Peter PUCHLEITNER Rechtsanwalt
Taborstraße 3
8350 Fehring
Tel.: 03155/51 70, Fax: 03152/517020
E-Mail: office@puchleitner.eu
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank der Schuldnerin:
Die Schuldnerin ist bis auf Widerruf berechtigt nur über das Gehaltskonto frei zu verfügen!
Text:
Der Schulnderin steht die Eigenverwaltung zu. Der Masserverwalter wurde für einen beschränkten Geschäftskreis bestellt, und zwar für die Feststellung des Wertes und der Verwertung eines Fahrnisses wie folgt: Bild vom Kunstmaler und Surrealisten G.R. Sander aus der Schweiz, Gemälde "Columbus 3000" (Größe 50 x 70 cm) mit einer Wertbestätigung des Bildes aus dem Jahr 1999 79.000 ATS.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 08.05.2019
um: 09.20 Uhr
Ort: Bezirksgericht Feldbach, Zimmer 18/Parterre
1. Gläubigerversammlung

Prüfungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 11,81 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
11,81 % innerhalb von 5 Jahren ab rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplans; in den ersten beiden Jahren wird die Verpfändung zu Gunsten der BAWAG PSK Bank weiterlaufen. Danach 11,81 % in Form von 6 halbjährlichen Teilquoten zu je 1,9683 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechtes fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 20. Februar 2019

Bekannt gemacht am 12. Mai 2020
Tagsatzung:
Datum: 26.06.2020
um: 08.10 Uhr
Ort: Bezirksgericht Feldbach, VS A/Parterre
.
Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 18,42 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
18,42 % innerhalb von 52 Monaten ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechte in 15 vierteljährliche Teilquoten zu je 1,228 %; die erste Teilquote ist am 5.12.2021 fällig, die weiteren 14 Teilquoten jeweils 3 Monate danach.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Text:
Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 12. Mai 2020

Bekannt gemacht am 26. Juni 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 21 % ihrer Forderung in 17 vierteljährlichen Teilquoten zu je 1,235 %. Die erste Teilquote ist am 5.12.2021 fällig, die weiteren Teilquoten jeweils 3 Monate danach.

Beschluss vom 26. Juni 2020

Bekannt gemacht am 30. Juni 2020
Bestätigung:
Der am 26.06.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 30. Juni 2020

Bekannt gemacht am 21. Juli 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 05.12.2025
Der Beschluss über die Bestätigung des Zahlungsplans ist rechtskräftig seit 15.7.2020 .
Beschluss vom 21. Juli 2020
Ausdruck vom: 20.04.2024 01:14:40 MESZ