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01.03.1945

Bekannt gemacht am 21. März 2017
Schuldner:
Ing. Cermak
Vorname:
Heinz
Pensionist
In der Au 4/13
4240 Freistadt
Gebdat: 01.03.1945
Masseverwalter:
Dr. Eva-Katrin MEUSBURGER-STREICHER Rechtsanwältin
Stelzhamerstraße 12/3
4020 Linz
Tel.: 0732/ 60 20 80-0, Fax: 0732/60 20 80-20
E-Mail: iv-meusburger@d-ra.at
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 21.03.2017
Anmeldungsfrist: 02.06.2017
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 23.06.2017
um: 09.45 Uhr
Ort: Bezirksgericht Freistadt, II. Stock, Zi.Nr. 39
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Quote 83 % zahlbar in vierzehn halbjährlichen Quoten zu je 5,9286 %, fällig ab sechs Monate nach Annahme des Zahlungsplans.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 21. März 2017

Bekannt gemacht am 23. Juni 2017
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Text:
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt. Quote beträgt 4,957211 %
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt: 83 % (Basis für die Quotenberechnung ist die festgestellte
Insolvenzforderung ohne Berücksichtigung des Zuweisungsbetrages aus der
Verteilung), zahlbar in vierzehn gleichen halbjährlichen Raten, Fälligkeit: jeweils fällig
bis 20. Dezember bzw. 20. Juni eines jeden Jahres, beginnend mit 20. Dezember 2017,
letzte Rate bis 20. Juni 2024, Nachfrist bei Zahlungsverzug iSd § 156a Abs 2 IO
(Nachfrist: 14 Tage),
Die Masseforderungen sind bei sonstiger Nichtigkeit des Zahlungsplans vom
Schuldner bis 20. Dezember 2017 zu bezahlen.

Bestätigung:
Der am 23.06.2017 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 23. Juni 2017

Bekannt gemacht am 11. Juli 2017
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 20.06.2024
Beschluss vom 11. Juli 2017
Ausdruck vom: 20.04.2024 07:53:58 MESZ