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436500m

Bekannt gemacht am 6. April 2021
Firmenbuchnummer:
FN 436500m
Schuldner:
SNI Beteiligungs GmbH
Wattgasse 48/26
1170 Wien
FN 436500m
vormals:
Mooslackengasse 17
1190 Wien
Masseverwalter:
Rechtsanwalt Dr. Christian BACHMANN
Opernring 8, Top 11a und 12
1010 Wien
Tel.: 512 87 01-Serie, Fax: 513 82 50
E-Mail: office@bachmann-ra.at
Masseverwalterstellvertreter:
Rechtsanwalt Dr. Eva-Maria BACHMANN-LANG
Opernring 8, Top 11a und 12
1010 Wien
Tel.: 512 87 01-Serie, Fax: 513 82 50
E-Mail: office@bachmann-ra.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 07.04.2021
Anmeldungsfrist: 12.05.2021
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."

"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."

"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 26.05.2021
um: 09.30 Uhr
Ort: Zi. 1705, 17. Stock
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung

Die Tagsatzung wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten.
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail eine E-Mail-Adresse bis spätestens 1 Woche davor, am 19.05.2021 bekanntzugeben.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 6. April 2021

Bekannt gemacht am 13. Juli 2021
Tagsatzung:
Datum: 03.08.2021
um: 10.00 Uhr
Ort: Zi. 1705, 17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Die Tagsatzung wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten.
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail eine E-Mail-Adresse bis spätestens 1 Woche davor, am 27.07.2021 bekanntzugeben.
Beschluss vom 13. Juli 2021

Bekannt gemacht am 12. April 2022
Tagsatzung:
Datum: 02.05.2022
um: 11.15 Uhr
Ort: Zi 1705, 17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung



Die Tagsatzung wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom"abgehalten.
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht,
einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail
eine E-Mail-Adresse bis spätestens 1 Woche davor, am 26.04.22 bekanntzugeben.
Beschluss vom 12. April 2022
Ausdruck vom: 16.04.2024 18:30:30 MESZ