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25.05.1960

Bekannt gemacht am 31. Juli 2019
Schuldner:
Schneeberger
Vorname:
Christine
Preg 25
8715 St. Lorenzen bei Knittelfeld
Gebdat: 25.05.1960
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 01.08.2019
Anmeldungsfrist: 03.10.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 17.10.2019
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer Nr. 208, II. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 0,45 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
0,45 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,045 %; die erste
Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten
jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Veizug ist erst anzunehmen, wenn die Schuldnerin eine seit
mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs.2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkassen AG, Wiedner Gürtel 11, 1100 WIen, bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 31. Juli 2019

Bekannt gemacht am 17. Oktober 2019
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatung GmbH

Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 17.10.2019 eingeleitet.
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beschluss vom 17. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 6. November 2019
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 6. November 2019
Ausdruck vom: 25.04.2024 16:20:26 MESZ