zur Navigation
17.11.1987

Bekannt gemacht am 25. Juli 2018
Schuldner:
Ruben
Vorname:
Audrey-Larissa
Franz-Josef-Plasch-Siedlung 12
8463 Leutschach
Gebdat: 17.11.1987
Schuldnerin: Audrey- Larissa Ruben vormals Daniela Schneitler
vertreten durch die Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Annenstraße 47, 8020 Graz
Telefon: +43 316 372507
E-Mail: office@sbstmk.at
Zeichen 1510/2016
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 26.07.2018
Anmeldungsfrist: 01.10.2018
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 24.10.2018
um: 10.30 Uhr
Ort: Zimmer Nr. 26/IIStock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 8,07 %i hrer Forderungen, und zwar wie folgt:
10 Teilquoten zu je 0,807 %; die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank:

Die Schuldnerin ist berechtigt, über ihr Gehaltskonto frei zu verfügen.
Beschluss vom 25. Juli 2018

Bekannt gemacht am 30. August 2018
Verlegung:
Die für den 24.10.2018 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 07.11.2018
um: 10.30 Uhr
Ort: Zimmer Nr. 26II Stock

Grund: Vertragungbitte der Schuldnerberatung
Beschluss vom 30. August 2018

Bekannt gemacht am 7. November 2018
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten insgesamt 13 % ihrer Forderungen, zahhlbar in 10 gleich großen Teilbeträgen zu je 1,3 %, wobei die erste Teilquote nach 6 Monten ab Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens fällig ist, die weiteren Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachrrist 14 Tage

Bestätigung:
Der am 07.11.2018 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 7. November 2018

Bekannt gemacht am 10. Dezember 2018
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 04.12.2023
Beschluss vom 4. Dezember 2018

Bekannt gemacht am 13. November 2020
Text:
Antrag gemäß § 11 2.COVID-19JuBG (BGBL I 24/2020) :

Die Schuldnerin beantragt die Stundung der Zahlungsplanraten für einen Zeitraum von 6 Monaten. Die am 20.11.2020 fällig werdende Rate soll derart gestundet werden, sodass diese Halbjahresrate nach dem Zahlungsplan angehängt wird bzw. der ursprüngliche Zahlungsplan um 6 Monate verlängert wird. Das Ende der Zahlungsfrist wäre somit am 20.05.2024.
Beschluss vom 13. November 2020

Bekannt gemacht am 29. Jänner 2021
Text:
Die Stundung der Zahlungsplanraten wird bewilligt.
Wesentlicher Inhalt: Die Rate, die am 20.11.2020 an die Insolvenzgläubiger zur Zahlung fällig (gewesen) wäre, wird um sechs Monate verlängert (§ 11 2. COVID-19-JuBG, BGBl I 24/2020). Diese Teilquote ist somit erst am 20.05.2021 an die Insolvenzgläubiger auszuschütten.
Beschluss vom 29. Jänner 2021

Bekannt gemacht am 2. März 2021
Text:
Die Stundung der Zahlungsplanraten ist rechtskräftig.
Zahlungsplan:
ZAHLUNGSPLAN - Ende der Zahlungsfrist: 20.05.2024
Beschluss vom 26. Februar 2021
Ausdruck vom: 19.04.2024 02:54:49 MESZ