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11.12.1985

Bekannt gemacht am 14. Februar 2018
Schuldner:
Fallmann
Vorname:
Priska
Göritz 15
8605 Kapfenberg
Gebdat: 11.12.1985
Text:
vertreten durch
Mag. Leopold Zechner
Mittergasse 6
8600 Bruck a.d. Mur
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 14.02.2018
Anmeldungsfrist: 26.03.2018
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 24.04.2018
um: 09.40 Uhr
Ort: Bezirksgericht Bruck a.d. Mur, VH II, EG
1. Gläubigerversammlung
allgemeine Prüfungstagsatzung
Text:
I. Es handelt sich um ein Hauptverfahren im Sinne der EU Insolvenzordnung.
II. Die Schuldnerin ist ermächtigt über ihr Konto frei zu verfügen.
Beschluss vom 14. Februar 2018

Bekannt gemacht am 12. Juni 2018
Tagsatzung:
Datum: 07.08.2018
um: 11.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Bruck a.d. Mur, VH II, EG
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 16,8 % ihrer Forerungen in 14 Halbjahresraten je 1,2 % je zahlbar bei fünftägigem Respiro; die 1. Rate ist 6 Monate nach dem Tag der Annahme des Zahlungsplanes, die 2.-14. Rate ist sodann jeweils sechs Monate später zu bezahlen.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 12. Juni 2018

Bekannt gemacht am 24. Juli 2018
Text:
Gegenstand der Tagsatzung am 7.8.2018, 11.00 Uhr ist auch die nachträglich Prüfungstagsatzung für die bis 24.7.2018 eingelangten Forderungsanmeldungen.
Beschluss vom 24. Juli 2018

Bekannt gemacht am 7. August 2018
Text:
Die Tagsatzung wird auf unbestimmte Zeit erstreckt.
Beschluss vom 7. August 2018

Bekannt gemacht am 22. November 2018
Tagsatzung:
Datum: 22.01.2019
um: 08.40 Uhr
Ort: Bezirksgericht Bruck a.d. Mur, VH II, EG
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 16,8 % ihrer Forderungen in 14 Halbjahresraten je 1,2 % je zahlbar bei fünftägigem Respiro; die 1. Rate ist 6 Monate nach dem Tag der Annahme des Zahlungsplanes, die 2.- 14 Rate ist sodann jeweils 6 Monate später zu bezahlen.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 22. November 2018

Bekannt gemacht am 22. Jänner 2019
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 20,04 %, zahlbar in 12 gleich großen Halbjahresraten zu je 1,67 %, beginnend mit 22.7.2019, die weiteren Teilquoten jeweils bis zum 22.1. und 22.7. der Folgejahre, die letzte Teilquote bis zum 22.1.2025. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Bestätigung:
Der am 22.01.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 22. Jänner 2019

Bekannt gemacht am 12. Februar 2019
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 22.01.2025
Beschluss vom 12. Februar 2019

Bekannt gemacht am 28. März 2019
Text:
Im Zuge der Schlussverteilung wurde eine Verteilungsquote von 1,111 % ausgeschüttet.
Beschluss vom 28. März 2019

Bekannt gemacht am 24. September 2020
Text:
Antrag auf Stundung der Zahlungsplanraten eingelangt.

Wesentlicher Inhalt: Stundung der 3. Halbjahresrate, welche am 22.7.2020 fällig gewesen wäre, sowie der weiteren zukünftigen Raten um 9 Monate.
Beschluss vom 24. September 2020

Bekannt gemacht am 13. Oktober 2020
Text:
Die Zahlungsplanraten des mit Beschluss des Bezirksgerichtes Bruck an der Mur vom 22.01.2019 bestätigten Zahlungsplans werden gem. § 11 2. COVID-19-JuBG um 9 Monate gestundet.. Die 3. Zahlungsplanrate ist somit am 22.04.2021 fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils sechs Monate danach.
Beschluss vom 13. Oktober 2020

Bekannt gemacht am 5. November 2020
Text:
Die Stundung der Zahlungsplanraten ist rechtskräftig.
Zahlungsplan:
ZAHLUNGSPLAN - Ende der Zahlungsfrist: 22.10.2025
Beschluss vom 5. November 2020
Ausdruck vom: 25.04.2024 11:56:56 MESZ