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19.11.1983

Bekannt gemacht am 29. März 2021
Schuldner:
Kainer
Vorname:
Markus
Rosengasse 24/2
8230 Hartberg
Gebdat: 19.11.1983
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 30.03.2021
Anmeldungsfrist: 07.06.2021
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 21.06.2021
um: 09.50 Uhr
Ort: EG, Verhandlungssaal 03
1. Gläubigerversammlung

Prüfungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 1,95 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 1 ,95 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,195 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest zwei Metern einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine FFP2-Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.

Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie zudem auf den Webseiten der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8
Text:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Gehaltskonto frei zu verfügen.
Beschluss vom 29. März 2021

Bekannt gemacht am 21. Juni 2021
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatungen GmbH
Treuhänder
Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
E-Mail: treuhand@asb-gmbh.at
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 21.06.2021 eingeleitet.
Beschluss vom 21. Juni 2021

Bekannt gemacht am 19. Juli 2021
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 19. Juli 2021
Ausdruck vom: 19.04.2024 14:30:33 MESZ