zur Navigation
20.04.1969

Bekannt gemacht am 14. Februar 2019
Schuldner:
Leitner
Vorname:
Franz
Leistenweg 263/2
8950 Stainach-Pürgg
Gebdat: 20.04.1969
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 15.02.2019
Anmeldungsfrist: 25.04.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Der Schuldner ist berechtigt über sein Konto frei zu verfügen
Tagsatzung:
Datum: 09.05.2019
um: 09.30 Uhr
Ort: Zimmer 1.04, 1. Stock, Neubau
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 4,6 % ihrer Forderungen in fünf jährlichen Raten zu je 0,92 %, 1. Rate ein Jahr nach Annahme des Zahlungsplans, die wieteren Raten jeweils ein Jahr danach
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 14. Februar 2019

Bekannt gemacht am 10. Juli 2019
Tagsatzung:
Datum: 05.09.2019
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer 1.04, 1. Stock, Neubau
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Insolvenzgläubiger erhalten 4,6 % ihrer Forderungen, zahlbar in 5 jährlichen Raten zu jeweils 0,92 %, 1. Rate ein Jahr nach Annahme des Zahlunsplans, die weiteren Raten jeweils ein Jahr danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 10. Juli 2019

Bekannt gemacht am 5. September 2019
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Quote beträgt 5 %, zahlbar in 5 Teilquoten zu je 1 %, 1. Teilquote ist 1 Jahr nach Annahme des Zahlungsplas fällig

Bestätigung:
Der am 05.09.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 5. September 2019

Bekannt gemacht am 26. September 2019
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 05.09.2024
Beschluss vom 26. September 2019

Bekannt gemacht am 30. Jänner 2020
Text:
Der mit Beschluss vom 5.9.2019 bestätigte Zahlungsplan, welcher wie folgt lautet:

"Wesentlicher Inhalt: Quote beträgt 5 %, zahlbar in 5 Teilquoten zu je 1 %, 1. Teilquote ist 1 Jahr nach Annahme des Zahlungsplans fällig" wird berichtigt, sodass dieser wie folgt zu lauten hat:

Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 5 %, zahlbar in 5 Teilquoten zu je 1 %, die 1. Teilquote ist 1 Jahr nach Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 4 Teilquoten jeweils 1 Jahr danach.
Beschluss vom 30. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 27. Februar 2020
Text:
Der Beschluss des Bezirksgerichtes Liezen vom 30.01.2020 ONr 49, mit welchem der bestätigte Zahlungsplan berichtigt wurde, ist rechtskräftig
Beschluss vom 26. Februar 2020
Ausdruck vom: 18.04.2024 11:35:49 MESZ