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18.06.1984

Bekannt gemacht am 27. April 2016
Schuldner:
Neuhold
Vorname:
Martin
Krottendorfer Hauptstraße 9a
8160 Weiz
Gebdat: 18.06.1984
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 27.04.2016
Anmeldungsfrist: 01.07.2016
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 15.07.2016
um: 09.20 Uhr
Ort: Zimmer Nr. 2.11, 2. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 12 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
12 % innerhalb von 4,5 Jahren ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechtes der Raiba Weiz-Anger eGen in 9 gleichlautenden Teilquoten; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechtes der Raiba Weiz-Anger eGen fällig, die weiteren 8 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank:
Der Schuldner ist bis auf Widerruf berechtigt, über Gehaltseingänge bzw. einkommensähnliche Beträge (Unterhalt, Beihilfen uä) auf dem Girokonto frei zu verfügen.
Beschluss vom 27. April 2016

Bekannt gemacht am 15. Juli 2016
Bestätigung:
Der am 15.07.2016 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt:
Die Quote beträgt 12 % ihrer Forderungen innerhalb von 4,5 Jahren ab Wegfall des vertraglichen Pfandrechts der Raiba Weiz-Anger in 9 gleichen Teilquoten; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechts fällig, die weiteren 8 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 15. Juli 2016

Bekannt gemacht am 17. August 2016
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 30.10.2022
Beschluss vom 10. August 2016

Bekannt gemacht am 18. Oktober 2018
Tagsatzung:
Datum: 16.11.2018
um: 11.15 Uhr
Ort: Zimmer Nr. 2.11, 2. Stock
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 1,34 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
1,34 % innerhalb von 4,5 Jahren ab Annahme des Zahlungsplans in 9 gleichlautenden Teilquoten; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 8 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beisatz: Geänderter Zahlungsplan gem. § 198 IO.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 17. Oktober 2018

Bekannt gemacht am 23. Jänner 2019
Tagsatzung:
Datum: 15.03.2019
um: 11.35 Uhr
Ort: Zimmer Nr. 2.11, 2. Stock
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 1,34 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
1,34 % innerhalb von 4,5 Jahren ab Annahme des Zahlungsplans in 9 gleichlautenden Teilquoten; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 8 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beisatz: Geänderter Zahlungsplan gem. § 198 IO.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 23. Jänner 2019

Bekannt gemacht am 15. März 2019
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatung GmbH
Treuhänder
Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 15.03.2019 eingeleitet.
Beschluss vom 15. März 2019

Bekannt gemacht am 30. April 2019
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 29. April 2019

Bekannt gemacht am 19. Mai 2020
Text:
Die dem Schuldner gegen die Drittschuldner
a) Fa. Randstadt Austria GmbH, Bahnhofgürtel 77-79, 8020 Graz; und
b) AMS Weiz, Hans-Klöpfer-Gasse 6, 8160 Weiz
zustehenden Geldforderungen werden gem. § 205 IO iVm § 292 EO zusammengerechnet.
Beschluss vom 18. Mai 2020

Bekannt gemacht am 28. Oktober 2021
Text:
Neue Anschrift des Schuldners:
Martin Neuhold
Packer Straße 161/2
8501 Lieboch
Beschluss vom 27. Oktober 2021

Bekannt gemacht am 7. Dezember 2021
Text:
- I.) Der Beschluss dieses Gerichtes vom 18.05.2020, 15 S 15/16y-37 wird zur Gänze aufgehoben und ist nicht mehr zu beachten.
- II.) Die dem Schuldner gegen die Drittschuldner
1.) Arbeitsmarktservice Graz West und Umgebung, Niesenbergergasse 67-69, 8020 Graz
2.) Fa. Randstad Austria GmbH, Neubaugasse 43/1/1-2, 1070 Wien
zustehenden beschränkt pfändbaren Geldforderungen werden zusammengerechnet.
Die unpfändbaren Grundbeträge sind für die der verpflichteten Partei zustehenden Geldforderung im folgenden Ausmaß zu gewähren:
1) vom Arbeitsmarktservice Graz West und Umgebung im Ausmaß von 75 %.
2) von der Fa. Randstad Austria GmbH im Ausmaß von 25 %.
Beschluss vom 2. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 6. April 2022
Text:
Neue Anschrift des Schuldner:
Packerstraße 161/2
8501 Lieboch
Beschluss vom 6. April 2022

Bekannt gemacht am 4. April 2023
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird beendet. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
Beschluss vom 29. März 2023
Ausdruck vom: 28.03.2024 10:32:44 MEZ