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25.01.1982

Bekannt gemacht am 13. Februar 2019
Schuldner:
Jasarevic
Vorname:
Faruk
Hautzenbichlstraße 14/7
8720 Knittelfeld
Gebdat: 25.01.1982
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.02.2019
Anmeldungsfrist: 11.04.2019
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Dem Schuldner wird die Eigenverwaltung entzogen.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Mag. Gerhard Wlattnig, Rechtsanwalt, Hauptplatz 11, 8700 Leoben
Tel.: +43 3842 42751, Fax: +43 3842 42751 30, E-Mail: office@fwup.at
Tagsatzung:
Datum: 25.04.2019
um: 09.00 Uhr
Ort: II. Stock, Zimmer Nr. 208
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 13. Februar 2019

Bekannt gemacht am 15. Februar 2019
Rekurs:
Gegen Beschluss vom 13.2.2019 ist ein Rekurs eingelangt.
Beschluss vom 15. Februar 2019

Bekannt gemacht am 17. April 2019
Text:
Dem Rekurs vom Schuldner gegen den Beschluss vom 13. Feburar 2019, 19 S 25/18g-8, wurde keine Folge gegeben.
Beschluss vom 17. April 2019

Bekannt gemacht am 25. April 2019
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Kreditschutzverband 1870 (KSV von 1870)
2. UniCredit Bank Austria AG

Beschluss vom 25. April 2019

Bekannt gemacht am 6. November 2019
Tagsatzung:
Datum: 12.12.2019
um: 10.30 Uhr
Ort: II. Stock, Zimmer Nr. 208
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 14,18 % ihrer Forderungen in 10 gleich großen Teil-quoten zu je 1,41 %, die erste Teilquote ist binnen sechs Monaten ab Annahme des Zahlungs-plans fällig, die weiteren neun Teilquoten sind jeweils am 5. des Monats 6 Monate nach der vorherigen Rate fällig. Die Quote wird erfüllt aus dem Einkommen des Schuldners beziehungs-weise Erlag dritter Seite. Dieser Zahlungsplanvorschlag entspricht der Einkommenslage des Schuldners und zeigt folgende Berechnung.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 6. November 2019

Bekannt gemacht am 13. Dezember 2019
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 14,18 % ihrer Forderung, zahlbar in Form von 10 halbjährlichen Teilquoten zu je 1,4180 %, die erste Teilquote ist binnen 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils am 5. des Monats 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs. 2 IO).

Bestätigung:
Der am 12.12.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 12. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 2. Jänner 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 12.12.2024
Beschluss vom 2. Jänner 2020
Ausdruck vom: 19.04.2024 21:31:45 MESZ