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528085x

Bekannt gemacht am 4. Oktober 2021
Firmenbuchnummer:
FN 528085x
Schuldner:
ZEMBAU GmbH
Anton-Störck-Gasse 70/4
1210 Wien
FN 528085x
Masseverwalter:
HÖDL Günther Mag.Dr.
Schulerstraße 18
1010 Wien
Tel.: 513 16 55, Fax: 513 16 55 33
E-Mail: hoedl@anwaltsteam.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 05.10.2021
Anmeldungsfrist: 17.11.2021
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
Text:
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
Text:
"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
Text:
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 01.12.2021
um: 09.50 Uhr
Ort: Zi. 1911, 19. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Beschluss vom 4. Oktober 2021

Bekannt gemacht am 11. Oktober 2021
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 11. Oktober 2021

Bekannt gemacht am 27. Oktober 2021
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 27. Oktober 2021

Bekannt gemacht am 8. September 2022
Tagsatzung:
Datum: 05.10.2022
um: 11.00 Uhr
Ort: Zi. 1610, 16. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Bemerkt wird, dass lediglich die Kosten des Insolvenzverwalters befriedigt werden können.
Beschluss vom 8. September 2022

Bekannt gemacht am 3. Oktober 2022
Verlegung:
Die für den 05.10.2022 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 11.01.2023
um: 09.00 Uhr
Ort: Zi. 1610, 16. Stock

Beschluss vom 3. Oktober 2022

Bekannt gemacht am 28. Dezember 2022
Text:
Die für den 11.1.2023, 9.00 Uhr, Zimmer 1610, 16. Stock anberaumte Schlussrechnungstagsatzung entfällt, da der Insolvenzverwalter Schlussanträge zurückgezogen hat; die für den 11.1.2023, 9.00 Uhr, Zimmer 1610, 16. Stock anberaumte Nachträgliche Prüfungstagsatzung bleibt aufrecht.
Beschluss vom 28. Dezember 2022

Bekannt gemacht am 8. Mai 2023
Tagsatzung:
Datum: 24.05.2023
um: 11.55 Uhr
Ort: Zi. 1610, 16. Stock
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Bemerkt wird, dass lediglich die Kosten des Insolvenzverwalters befriedigt werden können .
Beschluss vom 8. Mai 2023

Bekannt gemacht am 25. Mai 2023
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 24. Mai 2023

Bekannt gemacht am 12. Juni 2023
Text:
Die Genehmigung der Schlussrechnung ist rechtskräftig
Aufhebung:
Der Konkurs wird nach Verteilung an die Massegläubiger aufgehoben.
Beschluss vom 12. Juni 2023

Bekannt gemacht am 30. Juni 2023
Rechtskraft:
Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Beschluss vom 30. Juni 2023
Ausdruck vom: 25.04.2024 13:53:52 MESZ