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28.09.1989

Bekannt gemacht am 23. Juli 2020
Schuldner:
Miedl
Vorname:
Daniel
Grabenstrasse 22
8753 Fohnsdorf
Gebdat: 28.09.1989
Beteiligter:
Dr. Arno Roman LERCHBAUMER Rechtsanwalt

Radetzkystraße 31
8010 Graz
Tel.: 0316/82 22 44-0, Fax: DW 22
E-Mail: office@lerchbaumer.co.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 24.07.2020
Anmeldungsfrist: 24.09.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 08.10.2020
um: 08.45 Uhr
Ort: Verhandlungssaal IV; Erdgeschoss
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:

Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der Sparkasse Voitsberg-Köflach Bank AG, Bahnhofstraße 2, 8570 Voitsberg bis auf Widerruf
frei zu verfügen.
Beschluss vom 23. Juli 2020

Bekannt gemacht am 29. Juli 2021
Tagsatzung:
Datum: 09.09.2021
um: 09.15 Uhr
Ort: Verhandlungssaal IV, Erdgeschoß
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger der allgemeinen Klasse erhalten eine Zahlungsplanquote von 1,52405%, zahlbar durch den Antragsteller in 10 Halbjahresquoten, wobei die erste Teilquote innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes fällig ist und die weiteren 9 Teilquoten in halbjährlichen Raten beginnend mit 12 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans.
Die Nachfrist bei Zahlungsverzug beträgt 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 29. Juli 2021

Bekannt gemacht am 26. August 2021
Text:
Der Schuldner legt folgenden modifizierten Zahlungsplan vor:
Die Insolvenzgläubiger der allgemeinen Klasse erhalten eine Zahlungsplanquote von 1,43958%, zahlbar durch den Antragsteller in 10 Halbjahresquoten, wobei die erste Teilquote innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes fällig ist und die weiteren 9 Teilquoten in halbjährlichen Raten beginnend mit 12 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans. Die Nachfrist bei Zahlungsverzug beträgt 14 Tage.
Beschluss vom 26. August 2021

Bekannt gemacht am 1. September 2021
Text:
Der Schuldner legt folgenden modifizierten Zahlungsplan vor:

Die Insolvenzgläubiger der allgemeinen Klasse erhalten eine Zahlungsplanquote von 1,37946%, zahlbar durch den Antragsteller in 10 Halbjahresquoten, wobei die erste Teilquote innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes fällig ist und die weiteren 9 Teilquoten in halbjährlichen Raten beginnend mit 12 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans. Die Nachfrist bei Zahlungsverzug beträgt 14 Tage.
Beschluss vom 1. September 2021

Bekannt gemacht am 9. September 2021
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 2,00 % ihrer Forderung, zahlbar in Form von 10 Teilquoten zu je 0,20 %; die 1. Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes fällig; die weiteren 9 Teilquoten in halbjährlichen Raten beginnend mit 12 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der/die Schuldner/in eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs 2 IO).

Bestätigung:
Der am 09.09.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 9. September 2021

Bekannt gemacht am 29. September 2021
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 09.09.2026
Beschluss vom 29. September 2021
Ausdruck vom: 25.04.2024 09:24:17 MESZ