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24.01.1979

Bekannt gemacht am 4. September 2019
Schuldner:
Haring
Vorname:
Reinhard
Wolfsberg im Schwarzautal 180
8421 Wolfsberg im Schwarzautal
Gebdat: 24.01.1979
vertreten durch die Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Annenstraße 47, 8020 Graz
Telefon: +43 316 372507
E-Mail: office@sbstmk.at
Zeichen: 1515/2018
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 05.09.2019
Anmeldungsfrist: 13.11.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 27.11.2019
um: 09.30 Uhr
Ort: Zimmer Nr. 26/II Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 11,63% ihrer Forderungen, zahlbar in 10 gleich großen Teilquoten zu je 1,163%, wobei die erste Teilquote nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig ist, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Der/Die Schuldner/Schuldnerin, dem/der die Eigenverwaltung zusteht, ist berechtigt über die Eingänge auf seinem/ihrem Bezugs-/Gehaltskonto frei zu verfügen.
Beschluss vom 4. September 2019

Bekannt gemacht am 27. November 2019
Tagsatzung:
Datum: 22.01.2020
um: 10.45 Uhr
Ort: Zimmer Nr.26/IIStock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 11,63% ihrer Forderungen, zahlbar in 10 gleich großen Teilquoten zu je 1,163%, wobei die erste Teilquote nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig ist, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 27. November 2019

Bekannt gemacht am 22. Jänner 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten insgesamt 12,44 % ihrer Forderungen, zahlbar in 10 gleich großen Teilquoten zu je 1,244 %, wobei die erste Teilquote innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig ist, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Bestätigung:
Der am 22.01.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 22. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 19. Februar 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 18.02.2025
Beschluss vom 18. Februar 2020

Bekannt gemacht am 20. Februar 2020
Text:
Zusätzlich gelangt eine Quote von 3,08424 % an die Insolvenzgläubiger zur Verteilung
Beschluss vom 20. Februar 2020
Ausdruck vom: 25.04.2024 15:17:30 MESZ