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15.12.1952

Bekannt gemacht am 2. März 2020
Schuldner:
Hackl
Vorname:
Anton
Brauquartier 3
8055 Graz-Puntigam
Gebdat: 15.12.1952
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 03.03.2020
Anmeldungsfrist: 04.05.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 28.05.2020
um: 10.15 Uhr
Ort: Bezirksgericht Graz-West, Zimmer 119, 1. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 8,25% ihrer Forderungen und zwar zahlbar in 5 Jahresraten zu je 1,65%, die erste Rate fällig binnen 12 Monaten, die zweite Rate binnen 24
Monaten, die dritte Rate binnen 36 Monaten, die vierte Rate binnen 48 Monaten und die fünfte Rate binnen 60 Monaten jeweils nach Annahme des Zahlungsplanes.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank: Der Schuldner ist bis auf Widerruf berechtigt, über Gehaltseingänge bzw. einkommensähnliche Beträge (Unterhalt, Beihilfen uä) auf dem Girokonto bei der Steiermärkischen Sparkasse frei zu verfügen.
Beschluss vom 2. März 2020

Bekannt gemacht am 15. Oktober 2020
Masseverwalter:
ASCHMANN & PFANDL Rechtsanwälte GmbH
Herrengasse 28
8010 Graz
Tel.: 0316/82 00 80, Fax: 0316 8200 80-20
E-Mail: office(at)aschmann-pfandl.at
Text:
beschränkter Wirkungskreis, keine Postsperre
Beschluss vom 14. Oktober 2020

Bekannt gemacht am 11. Februar 2021
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Alpenländischer Kreditorenverband, Pestalozzistraße 1, 8010 Graz
2. Kreditschutzverband von 1870, Wielandgasse 14 - 16, 8010 Graz
3. Raiffeisenbank Region Graz-Thalerhof, Hauptstraße 135, 8401 Kalsdorf

Beschluss vom 10. Februar 2021

Bekannt gemacht am 27. August 2021
Tagsatzung:
Datum: 30.09.2021
um: 09.45 Uhr
Ort: Zimmer 119/1. Stock
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 6,2% ihrer Forderungen und zwar zahlbar in 3 Jahresraten zu je 2,066%, die erste Rate fällig binnen 12 Monaten, die zweite Rate binnen 24 Monaten und die dritte Rate binnen 36 Monaten.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 26. August 2021

Bekannt gemacht am 30. September 2021
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 8 % ihrer Forderungen in 4 gleichlautenden jährlichen Teilquoten zu 2%, die 1. Rate ist fällig binnen 12 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans, die weiteren 3 Raten jeweils 12 Monate danach. Die erste Rate ist somit fällig am 1. Oktober 2022. Zusätzlich gelangt aus dem Masseerlös eine Superquote von rund 10,6% zur Ausschüttung.

Bestätigung:
Der am 30.09.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 30. September 2021

Bekannt gemacht am 20. Oktober 2021
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 01.10.2025
Beschluss vom 18. Oktober 2021
Ausdruck vom: 29.03.2024 08:32:08 MEZ