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432525t

Bekannt gemacht am 29. Juni 2021
Firmenbuchnummer:
FN 432525t
Schuldner:
MIKE'S CREW Dienstleistungs GmbH
Urberweg 7a
3400 Klosterneuburg
FN 432525t
Masseverwalter:
WEBER-WILFERT Romana Dr.
Mariahilfer Straße 88a
1070 Wien
Tel.: 01 / 890 01 31, Fax: 01 / 890 01 31-11
E-Mail: wien@csw-legal.at
Masseverwalterstellvertreter:
SENONER Erwin Dr.
Mariahilferstraße 88a
1070 Wien
Tel.: 01/890 01 31, Fax: 01/890 01 31 - 11
E-Mail: wien@csw-legal.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 30.06.2021
Anmeldungsfrist: 25.08.2021
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 08.09.2021
um: 13.30 Uhr
Ort: Videokonferenz
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Text:
Die Tagsatzung in dieser Insolvenzsache wird nicht im Gerichtsgebäude stattfinden sondern als Videokonferenz abgehalten werden. Für diesen Zugang müssen Sie nicht Ihr Haus verlassen. Jede*r Verfahrensbeteiligte*r, der/die zur Teilnahme an dieser nur parteiöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter*in eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Ein amtliches Ausweisdokument und allenfalls eine Vollmacht sind bereitzuhalten. Die Teilnahme ist mit Computer, Tablet oder Smartphone möglich. Es wird empfohlen sich rechtzeitig mit dem ZOOM-Videokonferenzsystem vertraut zu machen. Das Hosting (Audio- und Videodatenübertragung) erfolgt über im Bundesgebiet befindliche Server der Justiz.
E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht.
In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich, damit Insolvenzgläubiger und sonstige zur Teilnahme an den Verhandlungen Berechtigte für den/die Insolvenzverwalter*in erreichbar sind, um von diesem die für die Teilnahme an Videokonferenzen nötigen Zugangsdaten zu erhalten.
Es wird im Hinblick auf die pandemiebedingte Sondersituation empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder einem*r Rechtsanwält*in oder Notar*in vertreten lassen.

Für Gläubiger, die in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union lokalisiert sind, steht die Möglichkeit zur Forderungsanmeldung im Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) mittels ihrer nationaler eID nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG, ABl. Nr. L 257/73 vom 28. August 2014 (eIDAS-VO) nach EU-login via portal.justiz.gv.at offen, falls dies dort national umgesetzt ist.
Text:
Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:

Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam.
Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/Insolvenz.aspx einen Vordruck und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Fax- und E-Mail-Eingaben sind unzulässig und bleiben unbeachtet.

Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm §§ 252, 74 Abs 1 Zi 6 IO).

Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen.

Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.

Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 29. Juni 2021

Bekannt gemacht am 9. September 2021
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Text:
Der Schuldnerin wird über ihren Antrag eine Frist bis 22.09.2021 zur Einbringung eines Sanierungsplanvorschlages eingeräumt.
Beschluss vom 8. September 2021

Bekannt gemacht am 2. März 2022
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 2. März 2022

Bekannt gemacht am 21. November 2023
Tagsatzung:
Datum: 13.12.2023
um: 11.30 Uhr
Ort: Videokonferenz
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: 1,0758 %

Beschluss vom 20. November 2023

Bekannt gemacht am 14. Dezember 2023
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Mit einer Quote von 1 %
Beschluss vom 13. Dezember 2023

Bekannt gemacht am 8. Jänner 2024
Text:
Der Beschluss über die Genehmigung der Verwaltungsschlussrechnung sowie des Verteilungsentwurfes ist rechtskräftig.
Beschluss vom 5. Jänner 2024

Bekannt gemacht am 24. Jänner 2024
Schlussverteilung:
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben.
Text:
Die tatsächliche Verteilungsquote betrug 1,548857 %.
Beschluss vom 23. Jänner 2024

Bekannt gemacht am 13. Februar 2024
Rechtskraft:
Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Beschluss vom 13. Februar 2024
Ausdruck vom: 28.03.2024 10:54:17 MEZ