zur Navigation
14.04.1962 GeburtsnameUrbanzlEdith

Bekannt gemacht am 13. Dezember 2019
Schuldner:
Berger
Vorname:
Edith
Geburtsname: Urbanzl, Edith
Badstraße 26/1/5
8523 Frauental an der Laßnitz
Gebdat: 14.04.1962
Text:
Die Schuldnerin wird vertreten durch:

Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Annenstraße 47
A-8020 Graz
Tel.: 0316/37 25 07
Fax: DW 630
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.12.2019
Anmeldungsfrist: 27.01.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 10.02.2020
um: 08.10 Uhr
Ort: Bezirksgericht Deutschlandsberg, Zi. 1.11/1.Stock
1. Gläubigerversammlung

Prüfungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 27,7 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
10 Teilquoten zu je 2,77 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung (§ 220 a IO).
Beschluss vom 13. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 6. Februar 2020
Text:
Konkretisierter Zahlungsplan:

Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 24,33 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:

10 Teilquoten zu je 2,433 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 6. Februar 2020

Bekannt gemacht am 10. Februar 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 24,33 %, zahlbar in 10 Teilquoten zu je 2,433 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Bestätigung:
Der am 10.02.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 10. Februar 2020

Bekannt gemacht am 10. März 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 30.04.2025
Beschluss vom 10. März 2020
Ausdruck vom: 20.04.2024 16:29:44 MESZ