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21.08.1986

Bekannt gemacht am 16. Jänner 2020
Schuldner:
Mertkarabetyan
Vorname:
Minas
Wiener Straße 241
8051 Graz-Gösting
Gebdat: 21.08.1986
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 17.01.2020
Anmeldungsfrist: 18.03.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 09.04.2020
um: 09.30 Uhr
Ort: Zimmer 119/1. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote von 10 Prozent ihrer Forderungen in 10 halbjährlichen Teilquoten in Höhe von je 1 Prozent. Die erste Quote ist binnen 6 Monaten nach rechtskräftiger Annahme des Zahlungsplans, die weiteren Quoten jeweils 6 Monate danach fällig. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Hinweis für die Bank: Der Schuldner/Die Schuldnerin ist berechtigt, über Gehaltseingänge bzw. einkommensähnliche Beträge (Unterhalt, Beihilfen uä) auf dem Girokonto frei zu verfügen (auch Daueraufträge oä).
Beschluss vom 16. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 17. März 2020
Abberaumung:
Die für den 09.04.2020 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 17. März 2020

Bekannt gemacht am 4. Mai 2020
Tagsatzung:
Datum: 14.05.2020
um: 10.40 Uhr
Ort: Bezirksgericht Graz-West, Zimmer 119, 1. Stock
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote von 7,69 Prozent ihrer Forderungen in
10 halbjährlichen Teilquoten in Höhe von je 0,769 Prozent. Die erste Quote ist binnen 6 Monaten nach rechtskräftiger Annahme des Zahlungsplans, die weiteren Quoten jeweils 6 Monate danach fällig. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Text:
Aufgrund der durch Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 eingeschränkten Bewegungsfreiheit und der Beschränkungen des zwischenmenschlichen Kontakts sind die in der angeschlossenen Rechtsbelehrung genannten Fristen durch Gesetz bis 30. April 2020 unterbrochen. Das bedeutet, dass die Fristen gestoppt sind und mit 1. Mai 2020 in voller Länge neu zu laufen beginnen. Bei einer nach Tagen zu berechnenden Frist ist der 1. Mai nicht mitzuzählen, sodass eine 14-tägige Frist am 15. Mai 2020 endet. Bei einer nach Wochen zu berechnenden Frist gilt Folgendes: Eine 4-wöchige Frist endet nach 4 Wochen an dem Wochentag, der dem Wochentag des 1. Mai 2020 (Freitag) entspricht, also am 29. Mai 2020 (= ein Freitag, so wie der 1. Mai 2020). Auch für diese Fristen gilt, dass ein Rechtsmittel dann rechtzeitig eingebracht wurde, wenn es innerhalb der jeweiligen Frist zur Post gegeben wird (maßgeblich ist das Datum des Poststempels).
Beschluss vom 4. Mai 2020

Bekannt gemacht am 12. Mai 2020
Text:
Es liegt folgender modifizierter Zahlungsplan vor:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote von 10 % ihrer Forderungen in 10 halbjährlichen Teilquoten in Höhe von je 1 %. Die 1. Quote ist binnen 6 Monaten nach rechtskräftiger Annahme des Zahlungsplanes, die weiteren Quoten jeweils 6 Monate danach fällig. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Beschluss vom 12. Mai 2020

Bekannt gemacht am 14. Mai 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 10 % ihrer Forderungen innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans in 10 gleichlautenden halbjährlichen Teilquoten; die 1. Teilquote ist fällig 6 Monate nach Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Bestätigung:
Der am 14.05.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 14. Mai 2020

Bekannt gemacht am 3. Juni 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 03.06.2025
Beschluss vom 3. Juni 2020
Ausdruck vom: 23.04.2024 13:20:51 MESZ