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22.04.1982

Bekannt gemacht am 28. November 2018
Schuldner:
Hobisch
Vorname:
Bernhard
Installateur
Wasserwerkstraße 19/2
8073 Feldkirchen bei Graz
Gebdat: 22.04.1982
vertreten durch die Schuldnerberatung Steiermark GmbH, Annenstrasse 47, 8020 Graz
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 29.11.2018
Anmeldungsfrist: 04.01.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
wichtiger Hinweis für die Bank:
Der Schuldner ist bis auf Widerruf berechtigt nur über das Gehaltskonto frei zu verfügen.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 07.02.2019
um: 08.30 Uhr
Ort: Zimmer 219/II.Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
6,65 % in 10 Teilquoten zu je 0,665 % (halbjährlich)
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung


Es ist ein Hauptverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung.
Beschluss vom 28. November 2018

Bekannt gemacht am 8. Februar 2019
Masseverwalter:
ASCHMANN & PFANDL Partnerschaft von Rechtsanwälten GmbH
vertr.d.Dr. Chr. Pfandl, Herreng. 28
8010 Graz
Tel.: 0316/82 00 80, Fax: 0316/82 00 80-20
E-Mail: office@aschmann-pfandl.at
Es wurde ein Insolvenzverwalter für einen beschränkten Geschäftskreis bestellt, und zwar:
Überprüfung, ob bereicherungsrechtliche Ansprüche des Schuldners gegenüber seine Eltern bestehen
Beschluss vom 7. Februar 2019

Bekannt gemacht am 17. Juli 2020
Tagsatzung:
Datum: 13.08.2020
um: 08.45 Uhr
Ort: Zimmer 219/II. Stock
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Quote von 21,25 %;10 Teilquoten zu je 2,125 %
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 17. Juli 2020

Bekannt gemacht am 19. August 2020
Bestätigung:
Der am 13.08.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Die Quote beträgt 22 %, zahlbar in 10 Teilquoten zu je 2,2 %; die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplanes fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Beschluss vom 13. August 2020

Bekannt gemacht am 7. September 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 31.08.2025
Beschluss vom 7. September 2020
Ausdruck vom: 24.04.2024 22:19:24 MESZ