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08.10.1947

Bekannt gemacht am 11. April 2019
Schuldner:
Neureiter
Vorname:
Rudolf Johann
Pensionist
Hauptstraße 35/1/4
8753 Fohnsdorf
Gebdat: 08.10.1947
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@schuldnerInnenberatung.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 12.04.2019
Anmeldungsfrist: 20.06.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 04.07.2019
um: 09.00 Uhr
Ort: Zi-Nr. 208, II. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 4,67 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
4,67 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans: 10 Teilquoten zu je 0,467 %; die erste
Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten
jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage, Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit
mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen
Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG, Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien, bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 11. April 2019

Bekannt gemacht am 26. Juni 2019
Text:
Der Schuldner legt folgenden modifizierten Zahlungsplan vor:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 3,08 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
3,08 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 6 Teilquoten zu je 0,513 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Wegfallens der Aufrechnung von GKK und SVA fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit
mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Beschluss vom 26. Juni 2019

Bekannt gemacht am 4. Juli 2019
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatung GmbH

Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 04.07.2019 eingeleitet.
Beschluss vom 4. Juli 2019

Bekannt gemacht am 24. Juli 2019
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 24. Juli 2019

Bekannt gemacht am 19. Februar 2020
Text:
Die dem Schuldner Rudolf Johann Neureiter, geboren am 08.10.1947, gegen die
Drittschuldner

a) Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Hintere Zollamtsstraße 1, 1030 Wien, und
b) Randstad Austria GmbH, Neubaugasse 43/1/1-2, 1070 Wien;
zustehenden Bezüge werden auf Antrag des Treuhänders im Abschöpfungsverfahren gemäß
§ 292 Abs 2 Exekutionsordnung (EO)

z u s a m m e n g e r e c h n e t .

Der unpfändbare allgemeine Grundbetrag nach § 291a Abs 1 EO und der Unterhaltsgrundbetrag nach § 291a Abs 2 Z 2 EO für eine unterhaltsberechtigte Person ist für die dem Schuldner gegen den Drittschuldner Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Hintere Zollamtsstraße 1, 1030 Wien, zu gewähren.
Beschluss vom 19. Februar 2020
Ausdruck vom: 19.04.2024 07:08:22 MESZ