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511236v

Bekannt gemacht am 30. März 2020
Firmenbuchnummer:
FN 511236v
Schuldner:
kairan gmbh
Plus-Kauf-Straße 7
4066 Pasching
FN 511236v
Betrieb von Gastronomiebetrieben
Masseverwalter:
Mag. Wolfgang KEMPF Rechtsanwalt
Bürgerstraße 41
4020 Linz
Tel.: 0732/77 72 07, Fax: 0732/782570
E-Mail: office@ra-kempf.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 31.03.2020
Anmeldungsfrist: 15.06.2020
6 Wochen; aufgrund der Unterbrechungswirkung nach dem 2. COVID-19-Gesetz endet die Anmeldefrist am 15.06.2020.
Tagsatzung:
Datum: 30.06.2020
um: 08.30 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Text:
Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen.
Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird.
Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Text:
Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
Beschluss vom 30. März 2020

Bekannt gemacht am 31. März 2020
Text:
Ergänzender Hinweis zur Rechtsmittelbelehrung im Eröffnungsbeschluss:

Gemäß Art. 21 § 1 des 2. COVID-19 Gesetzes werden alle verfahrensrechtlichen Fristen, deren fristauslösendes Ereignis in die Zeit nach Inkrafttreten dieses Gesetzes fällt, sowie solche Fristen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht abgelaufen sind, bis zum Ablauf des 30. April 2020 unterbrochen. Sie beginnt mit 1. Mai 2020 neu zu laufen.
Beschluss vom 31. März 2020

Bekannt gemacht am 1. April 2020
Unternehmen:
Das Unternehmen bleibt geschlossen.
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 1. April 2020

Bekannt gemacht am 14. April 2020
Text:
Klargestellt wird, dass die gemäß § 1 1. Covid - 19 -Ju BG unterbrochene Anmeldefrist gegenständlich mit 15.06.2020 bestehen bleibt.
Beschluss vom 14. April 2020

Bekannt gemacht am 4. August 2020
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Beschluss vom 4. August 2020

Bekannt gemacht am 22. Jänner 2024
Tagsatzung:
Datum: 06.02.2024
um: 09.10 Uhr
Ort: Videokonferenz mittels Zoom
Nachträgliche Prüfungstagsatzung auch zur Prüfung nachträglich behaupteter Bedingungseintritte/Umwandlungsbegehren
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: Quote für Insolvenzgläubiger ca. 2,7%

Text:
Die Tagsatzung vom 06.02.2024 wird nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz abgehalten. Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter ein gesondertes schriftliches Ersuchen um Ladung unter gleichzeitiger Nennung einer E-Mail-Adresse bis spätestens 01.02.2024 (einlangend beim Insolvenzverwalter) bekanntzugeben.
Beschluss vom 22. Jänner 2024

Bekannt gemacht am 6. Februar 2024
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Text:
Die Quote für die Insolvenzgläubiger beträgt ca. 2,7 %.
Beschluss vom 6. Februar 2024

Bekannt gemacht am 5. März 2024
Schlussverteilung:
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben.
Die Quote für die Insolvenzgläubiger beträgt nach Verteilungsbeschluss ca. 2,7 %.
Beschluss vom 5. März 2024

Bekannt gemacht am 25. März 2024
Rechtskraft:
Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Beschluss vom 25. März 2024
Ausdruck vom: 20.04.2024 15:32:52 MESZ