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401275k 06.01.1981

Bekannt gemacht am 14. Februar 2020
Firmenbuchnummer:
FN 401275k
Schuldner:
Blaschka Elmar, Inh. d. prot. Einzelunternehmens LUMASI e.U.
Prechtlgasse 4/2
2511 Pfaffstätten
FN 401275k, Gebdat: 06.01.1981
Wohnort:
Alzenauerplatz 6/8/1
2511 Pfaffstätten
Masseverwalter:
Mag. Petra ILLEK-KLINGENSCHMID Rechtsanwalt
Wassergasse 2
2500 Baden
Tel.: 02252/252 991, Fax: 02252/252991-25
E-Mail: office@illek-klingenschmid.at
Masseverwalterstellvertreter:
Mag. Michael AUREDNIK Rechtsanwalt
Wassergasse 2
2500 Baden
Tel.: 02252/252991, Fax: 02252/252991-25
E-Mail: office@aurednik.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 15.02.2020
Anmeldungsfrist: 02.04.2020
Tagsatzung:
Datum: 16.04.2020
um: 11.00 Uhr
Ort: Zimmer 34
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 14. Februar 2020

Bekannt gemacht am 24. Februar 2020
Text:
Schuldnervertreter
Kosch & Partner RA GmbH
Hauptplatz 32
2700 Wr. Neustadt
Beschluss vom 21. Februar 2020

Bekannt gemacht am 6. April 2020
Text:
BESCHLUSS

1.) Es ergeht an die Verfahrensparteien und die Masseverwalterin das Ersuchen, zur Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben der Tagsatzung am 16.04. 2020 fern zu bleiben.
2.) Das Tagsatzungsprogramm ist Nachstehendes:
a.) Die Forderungsprüfung wird auf einen noch bekannt zu gebenden neuen Termin erstreckt.
b.) Die Entscheidung über den Fortbetrieb des Unternehmen erfolgt aufgrund des Berichts der Masseverwalterin, die diesen befürwortet hat, und allfälliger schriftlicher Stellungnahmen der Gläubiger und des Schuldners, die bis 14.04.2020 einzubringen sind, ansonsten nur der Bericht Entscheidungsgrundlage ist, in dieser Tagsatzung.
Beschluss vom 2. April 2020

Bekannt gemacht am 21. April 2020
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Dem Schuldner wird eine Frist von 14 Tagen zur Einbringung eines Antrages auf Abschluss eines Sanierungsplans mit den Gläubigern eingeräumt.
Beschluss vom 16. April 2020

Bekannt gemacht am 14. Mai 2020
Tagsatzung:
Datum: 16.07.2020
um: 09.45 Uhr
Ort: Zimmer 34
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 % zahlbar innerhalb von 2 Jahren nach Annahme des Sanierungsplanes.
Schlussrechnungstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Der Schuldner hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen, widrigenfalls der Sanierungsplanantrag als zurückgezogen gilt.

"Wichtige Hinweise zu Verhandlungen:
Aufgrund der Coronakrise und der dadurch bestehenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit wird ersucht sich bei der Verhandlung als Gläubiger von einem der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände (KSV, AKV, ISA oder ÖVC) vertreten zu lassen und von einem persönlichen Erscheinen als Gläubiger zur Verhandlung Abstand zu nehmen.
Es wird weiters um Pünktlichkeit ersucht, Menschenansammlungen vor den Verhandlungssälen sollen tunlichst vermieden werden. Es wird ersucht notwendige Besprechungen nicht im Gerichtsgebäude abzuhalten.
Auszug aus der Hausordnung:
Das Gebäude darf von gerichtsfremden Personen nur mit Mund-Nasen-Schutz betreten werden.
Im Gebäude ist von anderen Personen wenn möglich ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
Werden diese Verhaltensregeln trotz Aufforderung nicht eingehalten, so können die dagegen verstoßenden Personen des Gebäudes verwiesen werden."
Beschluss vom 13. Mai 2020

Bekannt gemacht am 3. Juli 2020
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Infolge der mit Zustimmung des Schuldners erfolgten Unternehmensschließung hat der Schuldner seinen Sanierungsplan dahin abgeändert, dass er seinen Gläubigern eine Quote von 20% anbietet, die innerhalb von 5 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans zahlbar ist.
Beschluss vom 3. Juli 2020

Bekannt gemacht am 20. Juli 2020
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 50 %, zahlbar wie folgt:
Eine Quote von 5 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans Zahlungsplans , wobei das Erfordernis hiefür einschließlich des Erfordernisses für sämtliche offenen Masseverbindlichkeiten bei sonstiger Versagung der Bestätigung bis spätestens 31.07.2020 beim Masseverwalter zu erlegen ist, weitere Quoten von 5 %, binnen 1 Jahr %, je 10 %, binnen 2, 3, 4, und 5 Jahren, jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes. Das Respiro beträgt 14 Tage.

Beschluss vom 16. Juli 2020

Bekannt gemacht am 23. Juli 2020
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 16.07.2020 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 50 %, zahlbar wie folgt:
Eine Quote von 5 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, weitere Quoten von 5 %, binnen 1 Jahr %, je 10 %, binnen 2, 3, 4, und 5 Jahren, jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes. Das Respiro beträgt 14 Tage.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Das Insolvenzverfahren ist mit Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes aufgehoben.
Beschluss vom 23. Juli 2020

Bekannt gemacht am 14. August 2020
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.07.2025
Beschluss vom 7. August 2020
Ausdruck vom: 29.03.2024 12:14:09 MEZ