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13.06.1967

Bekannt gemacht am 27. Jänner 2020
Schuldner:
Gotto
Vorname:
Michael
Anna Neumann Straße 31
8850 Murau
Gebdat: 13.06.1967
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: DW -620
E-Mail: office@schuldnerInnenberatung.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 28.01.2020
Anmeldungsfrist: 21.04.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 05.05.2020
um: 10.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Murau, Zimmer3/DG
1. Gläubigerversammlung

Prüfungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 21,34 % iher Forderungen, und zwar wie folgt:
21,34 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 2,134 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a ABs.2 IO).

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der BNP Paribas SA Niederlassung Österreich, Elisabethstraße 22, 5020 Salzburg, bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 27. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 2. April 2020
Abberaumung:
Die für den 05.05.2020 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 1. April 2020

Bekannt gemacht am 20. April 2020
Tagsatzung:
Datum: 14.07.2020
um: 08.30 Uhr
Ort: Bezirksgericht Murau, VHS1, 1. OG
Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 21,34 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
21,34 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 2,134 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156 a Abs. 2 IO).

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung

Wichtiger Hinweis:
Vor Betreten des Gerichtsgebäudes ist die mitzubringende Schutzmaske zu verwenden und diese während des gesamten Aufenthalts im Gerichtsgebäude zu tragen.
Beschluss vom 20. April 2020

Bekannt gemacht am 14. Juli 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 23,86 % ihrer Forderung, in Form von 10 Teilquoten zu je 2,386 %; Die 1. Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes fällig; die weiteren 9 Teilquoten sind jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156 Abs 2 IO).

Bestätigung:
Der am 14.07.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 14. Juli 2020

Bekannt gemacht am 21. August 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 14.07.2025
Beschluss vom 17. August 2020
Ausdruck vom: 24.04.2024 08:44:54 MESZ