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435328p

Bekannt gemacht am 10. Jänner 2022
Firmenbuchnummer:
FN 435328p
Schuldner:
Kutleshi GmbH
Prinz-Eugen-Straße 35-37
4020 Linz
FN 435328p
Baunebengewerbe, Paketzustellung und Botendienste
Masseverwalter:
DEUTSCHMANN Wilhelm Ing.Mag.
Stelzhamerstraße 12
4020 Linz
Tel.: 0732/60 20 80, Fax: 0732/60 20 80 20
E-Mail: insolvenz@d-ra.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 11.01.2022
Anmeldungsfrist: 25.02.2022
Tagsatzung:
Datum: 11.03.2022
um: 08.50 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Tagsatzung:
Datum: 08.04.2022
um: 08.30 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Insolvenzgläubiger erhalten zur gänzlichen Befriedigung ihrer Forderungen eine 20 %ige Quote, wobei 5 % innerhalb von 4 Wochen nach Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor Eintritt der Rechtskraft der Aufhebung des gegenständlichen Verfahrens zu leisten sind. Eine weitere Quote in der Höhe von 5 % wird spätestens acht Monate nach Annahme des Sanierungsplans, eine weitere Quote in der Höhe von 5 % wird spätestens fünfzehn Monate nach Annahme des Sanierungsplans und eine weitere Quote in der Höhe von 5 % wird spätestens 24 Monate nach Annahme des Sanierungsplanes an die Insolvenzgläubiger bezahlt werden.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen.
Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird.
Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Text:
Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
Beschluss vom 10. Jänner 2022

Bekannt gemacht am 13. Jänner 2022
Text:
Die Tagsatzung vom 11.03.2022, 08.50 Uhr wird nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz abgehalten (§ 3 Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz). Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter ein gesondertes schriftliches Ersuchen um Ladung unter gleichzeitiger Nennung einer E-Mail-Adresse bis spätestens 08.03.2022 (einlangend beim Insolvenzverwalter) bekanntzugeben.

Die Tagsatzung vom 08.04.2022, 08.30 Uhr wird nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz abgehalten (§ 3 Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz). Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter ein gesondertes schriftliches Ersuchen um Ladung unter gleichzeitiger Nennung einer E-Mail-Adresse bis spätestens 05.04.2022 (einlangend beim Insolvenzverwalter) bekanntzugeben.
Beschluss vom 13. Jänner 2022

Bekannt gemacht am 14. Jänner 2022
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 14. Jänner 2022

Bekannt gemacht am 8. April 2022
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20%ige Quote, zahlbar in 3 Raten (1. Rate in Höhe von 10 % binnen 14 Tagen, die 2. Rate in Höhe von 5 % binnen 18 Monaten und die 3. Rate in Höhe von 5 % binnen 24 Monaten) je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht aber vor Rechtskraft der Bestätigung.

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 08.04.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20%ige Quote, zahlbar in 3 Raten (1. Rate in Höhe von 10 % binnen 14 Tagen, die 2. Rate in Höhe von 5 % binnen 18 Monaten und die 3. Rate in Höhe von 5 % binnen 24 Monaten) je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht aber vor Rechtskraft der Bestätigung.
Beschluss vom 8. April 2022

Bekannt gemacht am 2. Mai 2022
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 08.04.2024
Beschluss vom 2. Mai 2022
Ausdruck vom: 24.04.2024 08:16:06 MESZ