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22.04.1962

Bekannt gemacht am 16. Jänner 2015
Schuldner:
Grillitz
Vorname:
Michael
Grazer Straße 116
8430 Leibnitz
Gebdat: 22.04.1962
vertreten durch die Schuldnerberatung Steiermark GmbH., Mag. Gabriele Grössbauer-Muster, Annenstraße 47, 8020 Graz,
Tel.Nr.+43 316 372507/Fax DW 620
office@schuldnerinnenberatung.at
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 16.01.2015
Anmeldungsfrist: 10.03.2015
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
term
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 25.03.2015
um: 09.30 Uhr
Ort: Zimmer Nr. 23/II Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 2,12 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: 14 Teilquoten zu je 0,15 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten Annahme des Zahlungsplanes fällig, die weiteren 13 Teilquoten jeweils 6 Monaten danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank:
Der/die Schuldnerin ist berechtigt, über die vom Drittschuldner auf das Gehaltskonto überwiesenen Beträge frei zu verfügen.
Beschluss vom 16. Jänner 2015

Bekannt gemacht am 12. Oktober 2017
Tagsatzung:
Datum: 29.11.2017
um: 10.15 Uhr
Ort: Zimmer 33, II. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 2 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
14 Teilquoten zu je 0,142 %, die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens fällig, die weiteren 13 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 12. Oktober 2017

Bekannt gemacht am 29. November 2017
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten eine Quote von 2,4 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
10 halbjährliche Teilquoten zu je 0,24 %, die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Aufhebung des Konkursverfahrens fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Bestätigung:
Der am 29.11.2017 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 29. November 2017

Bekannt gemacht am 8. Jänner 2018
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 05.01.2023
Beschluss vom 5. Jänner 2018

Bekannt gemacht am 25. Mai 2020
Text:
Antrag gemäß § 11 2.COVID-19JuBG (BGBL I 24/2020) :

Der Schuldner beantragt die Stundung der Zahlungsplanraten für einen Zeitraum von 6 Monaten. Die im Juni 2020 fällig werdende Rate soll derart gestundet werden, sodass diese Halbjahresrate nach dem Zahlungsplan angehängt wird bzw. der ursprüngliche Zahlungsplan um 6 Monate verlängert wird.
Beschluss vom 25. Mai 2020

Bekannt gemacht am 22. Juni 2020
Text:
Die Stundung der Zahlungsplanraten wird bewilligt.
Wesentlicher Inhalt: Die fünfte Rate, die am 10.06.2020 an die Insolvenzgläubiger zur Zahlung fällig wäre, wird um sechs Monate verlängert (§ 11 2. COVID-19-JuBG, BGBl I 24/2020). Die fünfte Teilquote ist somit am 10.12.2020 an die Insolvenzgläubiger auszuschütten.
Beschluss vom 22. Juni 2020

Bekannt gemacht am 15. Juli 2020
Text:
Die Stundung der Zahlungsplanraten ist rechtskäftig.
Zahlungsplan:
ZAHLUNGSPLAN - Ende der Zahlungsfrist: 05.07.2023
Beschluss vom 15. Juli 2020
Ausdruck vom: 29.03.2024 14:30:03 MEZ