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19.07.1955

Bekannt gemacht am 7. November 2018
Schuldner:
Aschenbrenner
Vorname:
Arnold
Maderspergergasse 34
8020 Graz
Gebdat: 19.07.1955
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 08.11.2018
Anmeldungsfrist: 09.01.2019
Masseverwalter:
Mag. Stefan KOHLFÜRST Rechtsanwalt
St. Veiter Straße 99
8046 Graz
Tel.: 0316/81 54 54, Fax: 0316/81 54 54 - 22
E-Mail: Advocat@hofstaetter.co.at
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 05.02.2019
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer 119/1. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote von 11,67 % ihrer Forderungen und zwar wie folgt: 10 Teilquoten zu je 1,1667 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 7. November 2018

Bekannt gemacht am 5. Februar 2019
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband
Treuhänder
Schleifmühlgasse 2
1041 Wien
Tel.: (01)5 04 100-0, Fax: 5 04 100-1522
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 05.02.2019 eingeleitet.
Beschluss vom 5. Februar 2019

Bekannt gemacht am 21. Februar 2019
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 21. Februar 2019

Bekannt gemacht am 23. April 2021
Text:
Der unpfändbare Freibetrag wird gemäß § 205 IO vom 1.6.2021 bis einschließlich 31.1.2022 um den Betrag von EUR 150,-- erhöht.
Beschluss vom 21. April 2021

Bekannt gemacht am 12. März 2024
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird beendet. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
Beschluss vom 11. März 2024

Bekannt gemacht am 28. März 2024
Text:
Der Beschluss, womit das Abschöpfungsverfahren beendet und dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt wurde, ist rechtskräftig.
Beschluss vom 28. März 2024
Ausdruck vom: 25.04.2024 03:50:28 MESZ