BG Graz-West (641), Aktenzeichen 311 S 179/18z
Schuldenregulierungsverfahren
19.07.1955
Bekannt gemacht am 7. November 2018
- Schuldner:
- Aschenbrenner
- Vorname:
- Arnold
Maderspergergasse 34
8020 Graz
Gebdat: 19.07.1955
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 08.11.2018
Anmeldungsfrist: 09.01.2019
- Masseverwalter:
- Mag. Stefan KOHLFÜRST Rechtsanwalt
St. Veiter Straße 99
8046 Graz
Tel.: 0316/81 54 54, Fax: 0316/81 54 54 - 22
E-Mail: Advocat@hofstaetter.co.at
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Tagsatzung:
- Datum: 05.02.2019
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer 119/1. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote von 11,67 % ihrer Forderungen und zwar wie folgt: 10 Teilquoten zu je 1,1667 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 7. November 2018
Bekannt gemacht am 5. Februar 2019
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
- Beteiligter:
- AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband
Treuhänder
Schleifmühlgasse 2
1041 Wien
Tel.: (01)5 04 100-0, Fax: 5 04 100-1522
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 05.02.2019 eingeleitet.
Beschluss vom 5. Februar 2019
Bekannt gemacht am 21. Februar 2019
- Aufhebung:
- Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 21. Februar 2019
Bekannt gemacht am 23. April 2021
- Text:
- Der unpfändbare Freibetrag wird gemäß § 205 IO vom 1.6.2021 bis einschließlich 31.1.2022 um den Betrag von EUR 150,-- erhöht.
Beschluss vom 21. April 2021
Bekannt gemacht am 12. März 2024
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird beendet. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
Beschluss vom 11. März 2024
Bekannt gemacht am 28. März 2024
- Text:
- Der Beschluss, womit das Abschöpfungsverfahren beendet und dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt wurde, ist rechtskräftig.
Beschluss vom 28. März 2024
Ausdruck vom: 25.04.2024 03:50:28 MESZ