zur Navigation
09.03.1958

Bekannt gemacht am 15. Dezember 2020
Schuldner:
Hacker
Vorname:
Josef
Sackgasse 4/12
8230 Hartberg
Gebdat: 09.03.1958
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 16.12.2020
Anmeldungsfrist: 15.02.2021
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 01.03.2021
um: 09.30 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 3, EG
1. Gläubigerversammlung

Prüfungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 17,19 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: 17,19 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 1,719 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung


Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Text:
Der Schuldner ist ermächtigt, über sein Lohn/Gehaltskonto frei zu verfügen.
Beschluss vom 15. Dezember 2020

Bekannt gemacht am 25. Jänner 2021
Text:
Neuer Zahlungsplanvorschlag:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 10,32 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
Die Aufrechnungsgläubigerin erhält 2 Jahre lang den pfändbaren Einkommensteil, dann erhalten die Insolvenzgläubiger 10,32 % innerhalb von 3 Jahren ab Erlöschen der Aufrechnung in Form von 6 Teilquoten zu je 1,720 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Erlöschen der Aufrechnung fällig, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 25. Jänner 2021

Bekannt gemacht am 28. Juni 2021
Tagsatzung:
Datum: 11.10.2021
um: 09.30 Uhr
Ort: EG, Verhandlungssaal 03
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 28. Juni 2021

Bekannt gemacht am 6. September 2021
Tagsatzung:
Datum: 11.10.2021
um: 09.30 Uhr
Ort: EG, Verhandlungssaal 03
Schlussrechnungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger/innen erhalten insgesamt 6,86 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
Die Aufrechnungsgläubigerin erhält bis zum Erlöschen der Aufrechnung mit 31.12.2022 den pfändbaren Einkommensteil, dann erhalten die Insolvenzgläubiger 6,86 % innerhalb von 21 Monaten ab Erlöschen der Aufrechnung in Form von 7 vierteljährlichen Teilquoten zu je 0,98 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 4 Monaten ab Erlöschen der Aufrechnung fällig, die weiteren 6 Teilquoten jeweils 3 Monate danach.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Tilgungsplan
Beschluss vom 6. September 2021

Bekannt gemacht am 11. Oktober 2021
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatungen GmbH
Treuhänder
Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
E-Mail: treuhand@asb-gmbh.at
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 11.10.2021 eingeleitet.
Tilgungsplan:
Dem Abschöpfungsverfahren liegt ein Tilgungsplan zugrunde.
Beschluss vom 11. Oktober 2021

Bekannt gemacht am 8. November 2021
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 8. November 2021

Bekannt gemacht am 27. Juni 2022
Text:
Die dem Schuldner gegen die Drittschuldner
1.) Pensionsversicherungsanstalt, Eggenberger Str. 3, 8021 Graz
2.) Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Abteilung Rentenversicherung, Thomas-Dehler-Str. 3, 81737 München
zustehenden beschränkt pfändbaren Geldforderungen werden
zusammengerechnet.

Die unpfändbaren Grundbeträge sind für die dem Schuldner zustehenden Forderung im folgenden Ausmaß zu gewähren:
1) von der Pensionsversicherungsanstalt, Eggenberger Str. 3, 8021 Graz im Ausmaß von 98%.
2) von der Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Abteilung Rentenversicherung im Ausmaß von 2%.
Beschluss vom 27. Juni 2022
Ausdruck vom: 28.03.2024 20:43:32 MEZ