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110440m

Bekannt gemacht am 4. Oktober 2021
Firmenbuchnummer:
FN 110440m
Schuldner:
KBM Kraemmer Bernd Motors GmbH
Jakob Fuchs Gasse 45
2345 Brunn am Gebirge
FN 110440m
vertreten durch:
Mag. Herta Bauer
Wipplingerstr. 32/20A
1010 Wien
Masseverwalter:
NAU Maria-Christina Mag.
Bahnhofsplatz 1a/1/5
2340 Mödling
Tel.: 02236 / 22050, Fax: 02236 / 49239
E-Mail: office@vbsn.at
Masseverwalterstellvertreter:
VIEHBÖCK Günther Dr.
Bahnhofsplatz 1a/Stg.1/Top 5
2340 Mödling
Tel.: 02236/22 050, Fax: 02236/49 239
E-Mail: office@vbsn.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 05.10.2021
Anmeldungsfrist: 02.12.2021
Tagsatzung:
Datum: 16.12.2021
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer 34
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 30 % zahlbar innerhalb von 2 Jahren nach Annahme des Sanierungsplanes.
Der/die Schuldner/in hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen, widrigenfalls der Sanierungsplanantrag als zurückgezogen gilt.

"Wichtige Hinweise zu Verhandlungen:
Aufgrund der Coronakrise und der dadurch bestehenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit wird ersucht sich bei der Verhandlung als Gläubiger von einem der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände (KSV, AKV, ISA oder ÖVC) vertreten zu lassen und von einem persönlichen Erscheinen als Gläubiger zur Verhandlung Abstand zu nehmen.
Es wird weiters um Pünktlichkeit ersucht, Menschenansammlungen vor den Verhandlungssälen sollen tunlichst vermieden werden. Es wird ersucht notwendige Besprechungen nicht im Gerichtsgebäude abzuhalten.

Das Gebäude darf nur mit Gesichtsschutz, der den jeweils geltenden Vorschriften folgend in den öffentlichen Verkehrsmitteln verwendet werden muss, betreten werden.
Im Gebäude ist von anderen Personen ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 m einzuhalten.
Werden diese Verhaltensregeln trotz Aufforderung nicht eingehalten, so können die dagegen verstoßenden Personen des Gebäudes verwiesen werden."
Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie zudem auf den Webseiten der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8
Text:
Der Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung wird abgewiesen.
Beschluss vom 4. Oktober 2021

Bekannt gemacht am 17. Dezember 2021
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 40 %, zahlbar wie folgt:
Eine Quote von 10 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans Zahlungsplans , wobei das Erfordernis hiefür einschließlich des Erfordernisses für sämtliche offenen Masseverbindlichkeiten bei sonstiger Versagung der Bestätigung bis spätestens 17.01.2022 beim Masseverwalter zu erlegen ist, weitere Quoten von je 10 %, binnen /bis 12, 18, 24 Monaten, jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes. Das Respiro beträgt 14 Tage.

Beschluss vom 16. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 17. Jänner 2022
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 16.12.2021 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 40 %, zahlbar wie folgt:
Eine Quote von 10 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans Zahlungsplans, weitere Quoten von je 10 %, binnen /bis 12, 18, 24 Monaten, jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes. Das Respiro beträgt 14 Tage.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 13. Jänner 2022

Bekannt gemacht am 7. Februar 2022
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.12.2023
Beschluss vom 1. Februar 2022
Ausdruck vom: 20.04.2024 09:41:56 MESZ