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12.10.1983

Bekannt gemacht am 20. Mai 2020
Schuldner:
Trolli
Vorname:
Enver
Bahnstraße 22/6
8720 Knittelfeld
Gebdat: 12.10.1983
Beteiligter:
Url Rechtsanwalt GmbH

Kärntner Straße 12
8720 Knittelfeld
Tel.: 03512/466 14, Fax: 03512/466 14-14
E-Mail: office@ra-urtl.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 21.05.2020
Anmeldungsfrist: 16.07.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 30.07.2020
um: 10.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal IV, Erdgeschoss
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt 17,27 % ihrer Forderungen in drei gleich hohen Teilquoten wie folgt:
die erste Teilquote innerhalb von einem Jahr
die zweite Teilquote innerhalb von zwei Jahren
die dritte Teilquote innerhalb von drei Jahren
jeweils gerechnet nach Erlöschen der Absonderungsrechte gemäß § 12a IO sowie rechtskräftige Bestätigung des Zahlungsplanes vorausgesetzt.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der BAWAG P.S.K. Bank für ARbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG, Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien, bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 20. Mai 2020

Bekannt gemacht am 30. Juli 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 30,00 % ihrer Forderung, in Form von 5 Teilquoten zu je 6,00 %; die erste Teilquote ist innerhalb von einem Jahr nach rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 4 Teilquoten jeweils 1 Jahr danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens sechs Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht bezahlt hat (§ 156a Abs. 2 IO).

Bestätigung:
Der am 30.07.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 30. Juli 2020

Bekannt gemacht am 19. August 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 19.08.2025
Beschluss vom 19. August 2020
Ausdruck vom: 29.03.2024 12:00:37 MEZ