zur Navigation
467738a

Bekannt gemacht am 6. März 2019
Firmenbuchnummer:
FN 467738a
Schuldner:
Sunny&Gopi Partner OG
Schüttelstraße 91/Top 3
1020 Wien
FN 467738a
Masseverwalter:
Dr. Eva-Maria BACHMANN-LANG Rechtsanwalt
Opernring 8, Top 11a und 12
1010 Wien
Tel.: 512 87 01, Fax: 513 82 50
E-Mail: office@bachmann-ra.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 07.03.2019
Anmeldungsfrist: 23.04.2019
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."

"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."

"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."

"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung:
Datum: 07.05.2019
um: 13.30 Uhr
Ort: Zimmer 1701, 17. Stock
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 6. März 2019

Bekannt gemacht am 11. März 2019
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Unternehmen:
Das Unternehmen bleibt geschlossen.
Beschluss vom 11. März 2019

Bekannt gemacht am 12. Juni 2019
Tagsatzung:
Datum: 02.07.2019
um: 11.00 Uhr
Ort: Zi.1701/17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 11. Juni 2019

Bekannt gemacht am 9. März 2020
Tagsatzung:
Datum: 21.04.2020
um: 11.15 Uhr
Ort: Zimmer 1701, 17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 9. März 2020

Bekannt gemacht am 25. Juni 2021
Tagsatzung:
Datum: 17.08.2021
um: 11.50 Uhr
Ort: Zi 1701/17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Die Nachträgliche Prüfungstagsatzung wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten.

Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.

Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail eine E-Mail-Adresse bis 13.8.2021 bekanntzugeben.
Beschluss vom 24. Juni 2021
Ausdruck vom: 19.04.2024 22:58:50 MESZ