LG Steyr (499), Aktenzeichen 14 S 12/21v
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
295329h
Bekannt gemacht am 6. Oktober 2021
- Firmenbuchnummer:
- FN 295329h
- Schuldner:
- NeuBauBüro Planung und Bauleitung GmbH
Wilflingstraße 5
4643 Pettenbach
FN 295329h
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 07.10.2021
Anmeldungsfrist: 09.11.2021
- Masseverwalter:
- Julius BITTER
Schmideggstraße 5
4560 Kirchdorf/Krems
Tel.: 07582/60040, Fax: 07582/60040-4
E-Mail: office@ra-bitter.at
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Text:
- Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
- Tagsatzung:
- Datum: 23.11.2021
um: 13.45 Uhr
Ort: 2. Stock, Schwurgerichtssaal
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
- Tagsatzung:
- Datum: 14.12.2021
um: 13.50 Uhr
Ort: 2. Stock,Schwurgerichtssaal
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine 20 %ige Quote, zahlbar binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanvorschlags, nicht jedoch vor dessen rechtskräftiger Bestätigung.
Beschluss vom 6. Oktober 2021
Bekannt gemacht am 24. November 2021
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 23. November 2021
Bekannt gemacht am 14. Dezember 2021
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, wobei die erste Teilquote von 8 % binnen 14 Tagen, die zweite Teilquote von 6 % binnen 12 Monaten und die dritte Teilquote von 6 % binnen 24 Monaten je ab Annahme des Sanierungsplanes, nicht jedoch vor dessen rechtskräftiger Bestätigung, zur Zahlung fällig sind.
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 14.12.2021 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 14. Dezember 2021
Bekannt gemacht am 31. Dezember 2021
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 14.12.2023
Beschluss vom 31. Dezember 2021
Ausdruck vom: 28.03.2024 19:56:16 MEZ