zur Navigation
18.01.1950

Bekannt gemacht am 16. Oktober 2019
Schuldner:
Muhrer
Vorname:
Kurt
Hauptstraße 77/1/1
8753 Fohnsdorf
Gebdat: 18.01.1950
Beteiligter:
SOLLHART & TAUMBERGER Rechtsanwälte GmbH & Co KG

Grieskai 10/1
8020 Graz
Tel.: 0316/83 24 58, Fax: 0316/83 24 58-4
E-Mail: office@sollhart-taumberger.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 17.10.2019
Anmeldungsfrist: 05.12.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 19.12.2019
um: 10.00 Uhr
Ort: II. Stock, Zimmer Nr. 208
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG, Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 16. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 19. Dezember 2019
Tagsatzung:
Datum: 26.03.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: II. Stock, Zimmer Nr. 208
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 10% Ihrer Forderungen. Die Zahlung der Quote erfolgt in 10 halbjährlichen Teilzahlungen zu je 1%, wobei die Teilzahlungen jeweils zum 15.Jänner und 15.Juli eines Jahres fällig sind. Die 1. Teilquote ist 6 Monate nach Annahme des Zahlungsplans fällig.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz schriftlicher Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-
tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs. 2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 19. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 5. Februar 2020
Verlegung:
Die für den 26.03.2020 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 09.04.2020
um: 08.45 Uhr
Ort: II. Stock, Zimmer Nr. 208

Beschluss vom 5. Februar 2020

Bekannt gemacht am 16. März 2020
Abberaumung:
Die für den 26.03.2020 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 16. März 2020

Bekannt gemacht am 17. März 2020
Abberaumung:
Die für den 09.04.2020 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 16. März 2020

Bekannt gemacht am 15. April 2020
Tagsatzung:
Datum: 04.06.2020
um: 09.45 Uhr
Ort: II. Stock, Zimmer Nr. 208
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 10% Ihrer Forderungen. Die Zahlung der Quote erfolgt in 10 halbjährlichen Teilzahlungen zu je 1%, wobei die Teilzahlungen jeweils zum 15.Jänner und 15.Juli eines Jahres fällig sind. Die 1. Teilquote ist 6 Monate nach Annahme des Zahlungsplans fällig. Die Massegläubiger werden innerhalb von fünf Jahren voll befriedigt, sofern das Gericht keine andere Frist festsetzt.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz schriftlicher Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs. 2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 15. April 2020

Bekannt gemacht am 7. Mai 2020
Text:
Die am 4. Juni 2020 stattfindende Tagsatzung findet im Verhandlungssaal IV, Erdgeschoß statt.
Beschluss vom 7. Mai 2020

Bekannt gemacht am 4. Juni 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 13,00 % ihrer Forderung, zahlbar in Form von 10 Teilquoten zu je 1,30 %; Die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes fällig; die weiteren 9 Teilquoten sind jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn die/der Schuldner(in) eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs. 2 IO).

Bestätigung:
Der am 04.06.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 4. Juni 2020

Bekannt gemacht am 24. Juni 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 04.06.2025
Beschluss vom 24. Juni 2020
Ausdruck vom: 28.03.2024 16:28:28 MEZ