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08.05.1962

Bekannt gemacht am 14. Oktober 2019
Schuldner:
Hütter
Vorname:
Helga
Hürth 6
8492 Halbenrain
Gebdat: 08.05.1962
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 15.10.2019
Anmeldungsfrist: 25.11.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank:
Die Schuldnerin ist bis auf Widerruf berechtigt über das Girokonto bei der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft frei zu verfügen.
Tagsatzung:
Datum: 13.12.2019
um: 09.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Feldbach, VS A/Parterre
Prüfungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 5,08 ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
In 70 gleich großen Teilquoten zu je 0,0726 %. Die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren Teilquoten jeweils am 5. der Folgemonate.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 14. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 16. Dezember 2019
Tagsatzung:
Datum: 24.01.2020
um: 08.20 Uhr
Ort: Bezirksgericht Feldbach, VS A/Parterre
Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 5,08 ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
In 70 gleich großen Teilquoten zu je 0,0726 %. Die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren Teilquoten jeweils am 5. der Folgemonate.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 16. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 24. Jänner 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beschluss vom 24. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 27. Jänner 2020
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatung GmbH

Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
E-Mail: treuhand@asb-gmbh.at
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 27.01.2020 eingeleitet.
Beschluss vom 27. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 18. Februar 2020
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Der Beschluss über die Einleitung des Abschöpfungsverfahrens ist rechtskräftig seit 12.2.2020 .
Beschluss vom 18. Februar 2020
Ausdruck vom: 18.04.2024 21:25:33 MESZ