BG Feldbach (620), Aktenzeichen 15 S 40/19x
Schuldenregulierungsverfahren
08.05.1962
Bekannt gemacht am 14. Oktober 2019
- Schuldner:
- Hütter
- Vorname:
- Helga
Hürth 6
8492 Halbenrain
Gebdat: 08.05.1962
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 15.10.2019
Anmeldungsfrist: 25.11.2019
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Text:
- Wichtiger Hinweis für die Bank:
Die Schuldnerin ist bis auf Widerruf berechtigt über das Girokonto bei der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft frei zu verfügen.
- Tagsatzung:
- Datum: 13.12.2019
um: 09.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Feldbach, VS A/Parterre
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 5,08 ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
In 70 gleich großen Teilquoten zu je 0,0726 %. Die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren Teilquoten jeweils am 5. der Folgemonate.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 14. Oktober 2019
Bekannt gemacht am 16. Dezember 2019
- Tagsatzung:
- Datum: 24.01.2020
um: 08.20 Uhr
Ort: Bezirksgericht Feldbach, VS A/Parterre
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 5,08 ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
In 70 gleich großen Teilquoten zu je 0,0726 %. Die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren Teilquoten jeweils am 5. der Folgemonate.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 16. Dezember 2019
Bekannt gemacht am 24. Jänner 2020
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beschluss vom 24. Jänner 2020
Bekannt gemacht am 27. Jänner 2020
- Beteiligter:
- ASB Schuldnerberatung GmbH
Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
E-Mail: treuhand@asb-gmbh.at
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 27.01.2020 eingeleitet.
Beschluss vom 27. Jänner 2020
Bekannt gemacht am 18. Februar 2020
- Aufhebung:
- Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Der Beschluss über die Einleitung des Abschöpfungsverfahrens ist rechtskräftig seit 12.2.2020 .
Beschluss vom 18. Februar 2020
Ausdruck vom: 18.04.2024 21:25:33 MESZ