zur Navigation
25.07.1983

Bekannt gemacht am 28. Mai 2018
Schuldner:
Mader
Vorname:
Michaela
Bad Mitterndorf 231
8983 Bad Mitterndorf
Gebdat: 25.07.1983
Text:
Vertreten durch:
Schuldnerberatung Steiermark,
Annenstraße 47
8020 Graz
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 29.05.2018
Anmeldungsfrist: 25.07.2018
Masseverwalter:
KREISSL & PICHLER & WALTHER Rechtsanwälte GmbH
Rathausplatz 4
8940 Liezen
Tel.: 03612/22 997, Fax: 03612/22 997-83
E-Mail: hkp1@hkp1.at
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 04.07.2018
um: 10.30 Uhr
Ort: Landesgericht Leoben, Saal G, 1. Stock
Erste Gläubigerversammlung
Tagsatzung:
Datum: 08.08.2018
um: 10.15 Uhr
Ort: Landesgericht Leoben, Saal G, 1. Stock
Prüfungstagsatzung
Text:
Das Unternehmen der Schuldnerin ist zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bereits geschlossen.
Text:
Zahlungsplanvorschlag der Schuldnerin:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 13,2 % ihrer Forderungen und zwar wie folgt:
60 Teilquoten zu je 0,22 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 2 Monaten ab Rechtskraft der
Bestätigung des Zahlungsplanes fällig, die weiteren Teilquoten jeweils 1 Monat danach.
Beschluss vom 28. Mai 2018

Bekannt gemacht am 4. Juli 2018
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: Beschluss:
Zu Mitgliedern des Gläubigerausschusses werden bestellt:
1.) Alpenländischer Kreditorenverband, Schleifmühlgasse 2, 1041 Wien
2.) Kreditschutzverband von 1870, Wagenseilgasse 7, 1120 Wien
3.) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen - Außenstelle Leoben, Buchmüllerplatz 2, 8700 Leoben
4.) ÖVC Österreichischer Verband Creditreform, Muthgasse 36-40, 1190 Wien

Beschluss vom 4. Juli 2018

Bekannt gemacht am 23. Jänner 2019
Tagsatzung:
Datum: 06.03.2019
um: 10.00 Uhr
Ort: Landesgericht Leoben, Saal G, 1. Stock
besondere Prüfungs-, Schlussrechnungs-, Verteilungs- und Zahlungsplantagsatzung


Der Zahlungsplanvorschlag lautet im Wesentlichen wie folgt:
13,2 % der Forderungen in 60 Teilquoten zu je 0,22 %
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: 0,37790 %

Beschluss vom 23. Jänner 2019

Bekannt gemacht am 6. März 2019
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
nunmehrige Quote: 0,2574%
Text:
Änderung des Zahlungsplanvorschlages:
Die Insolvenzgläubiger erhalten 20% ihrer Forderungen in 10 halbjährlichen gleich hohen Quoten zu je 2% beginnend 9 Monate ab Annahme des Zahlungsplans.
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Bestätigung:
Der am 06.03.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: 20% in 10 halbjährlichen gleich hohen Quoten zu je 2% beginnend 9 Monate ab Annahme des Zahlungsplans.

Beschluss vom 6. März 2019

Bekannt gemacht am 25. März 2019
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 06.03.2024
Beschluss vom 21. März 2019

Bekannt gemacht am 28. März 2019
Text:
Das Ende der Zahlungsfrist wird auf 06.06.2024 korrigiert.
Beschluss vom 28. März 2019

Bekannt gemacht am 4. Mai 2021
Text:
Die Schuldnerin hat einen Antrag auf Stundung der Zahlungsplanraten gem. § 11 des 2. COVID 19 JustizBegleitgesetz gestellt.

Wesentlicher Inhalt: Es wird die Stundung der am 20.6.2021 fälligen vierten Zahlungsplanrate für einen Zeitraum von 6 Monaten beantragt. Die Laufzeit des Zahlungsplans und somit auch Fälligkeit der weiteren Quoten verlängern sich dementsprechend.

Die Gläubiger werden aufgefordert sich binnen 14 Tagen zum Antrag zu äußern, Nichtäußerung gilt als Zustimmung.
Beschluss vom 4. Mai 2021

Bekannt gemacht am 31. Mai 2021
Text:
Der Schuldnerin Michaela Mader, geb. am 25.7.1983, wird aufgrund ihres Antrages vom 19.4.2021 die Stundung der Zahlungsplanraten gem. § 11 Abs 1 des 2.COVID-19-JustizBegleitgesetzes für einen Zeitraum von 6 Monaten, wobei sich die Laufzeit des Zahlungsplans und somit auch die Fälligkeit der weiteren Quoten dementsprechend verlängern, bewilligt.
Beschluss vom 31. Mai 2021
Ausdruck vom: 19.04.2024 05:33:34 MESZ