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26.02.1980

Bekannt gemacht am 11. Dezember 2019
Schuldner:
Reinbacher
Vorname:
Lubomira
Waagner-Biro-Straße 111 2A Top30
8020 Graz
Gebdat: 26.02.1980
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 12.12.2019
Anmeldungsfrist: 25.02.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 24.03.2020
um: 09.20 Uhr
Ort: Zimmer 119/1. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 7,11 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: 10 Teilquoten zu je 0,711 %; die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Hinweis für die Bank: Der Schuldner/Die Schuldnerin ist berechtigt, über Gehaltseingänge bzw. einkommensähnliche Beträge (Unterhalt, Beihilfen uä) auf dem Girokonto frei zu verfügen (auch Daueraufträge oä).
Beschluss vom 11. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 17. März 2020
Abberaumung:
Die für den 24.03.2020 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 17. März 2020

Bekannt gemacht am 30. April 2020
Tagsatzung:
Datum: 02.06.2020
um: 09.20 Uhr
Ort: Bezirksgericht Graz-West, Zimmer 119, 1. Stock
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 7,11 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: 10 Teilquoten zu je 0,711 %; die erste Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 28. April 2020

Bekannt gemacht am 2. Juni 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 10 %, zahlbar in 10 Teilquoten zu je 1 %; die 1. Teilquote ist nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Bestätigung:
Der am 02.06.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 2. Juni 2020

Bekannt gemacht am 18. Juni 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 17.06.2025
Beschluss vom 18. Juni 2020
Ausdruck vom: 29.03.2024 00:47:52 MEZ