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05.09.1962

Bekannt gemacht am 23. Jänner 2018
Schuldner:
Längauer
Vorname:
Christian
Hieflauer Straße 100
8790 Eisenerz
Gebdat: 05.09.1962
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 23.01.2018
Anmeldungsfrist: 28.02.2018
Masseverwalter:
Dr. Michael Kropiunig
Rechtsanwalt
Max-Tendler-Straße 28
8700 Leoben
Tel.: 03842/45019, Fax: 03842/45019-30
E-Mail: office@ra-kropiunig.at
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 06.03.2018
um: 11.00 Uhr
Ort: Zimmer 456 / 4. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 23. Jänner 2018

Bekannt gemacht am 20. Februar 2018
Text:
B e s c h l u s s :

Die Masseunzulänglichkeit wird gemäß § 124 IO bekannt gemacht.
Beschluss vom 20. Februar 2018

Bekannt gemacht am 10. April 2018
Tagsatzung:
Datum: 08.05.2018
um: 11.15 Uhr
Ort: Zimmer 456 / 4. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 10. April 2018

Bekannt gemacht am 18. Juli 2018
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: Masseverwalter
Schuldnervertreter
AKV
KSV
ÖVC
ISA

Beschluss vom 18. Juli 2018

Bekannt gemacht am 27. Februar 2020
Tagsatzung:
Datum: 01.04.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: Saal O / 2. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 10 % ihrer Forderungen und zwar wie folgt:
10 Teilquoten zu je 1 %, wobei die Fälligkeit der ersten Teilquote 6 Monate nach Annahme des Zahlungsplanes eintritt, die Fälligkeit der weiteren Teilquoten je 6 Monate später.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 27. Februar 2020

Bekannt gemacht am 17. März 2020
Text:
Der Termin vom 01.04.2020 wird abberaumt.
Grund: Covid-19
Beschluss vom 17. März 2020

Bekannt gemacht am 14. April 2020
Tagsatzung:
Datum: 27.05.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: Saal O / 2. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 10 % ihrer Forderungen und zwar wie folgt:
10 Teilquoten zu je 1 %, wobei die Fälligkeit der ersten Teilquote 6 Monate nach Annahme des Zahlungsplanes eintritt, die Fälligkeit der weiteren Teilquoten je 6 Monate später.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 10. April 2020

Bekannt gemacht am 27. April 2020
Verlegung:
Die für den 27.05.2020 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 28.05.2020
um: 08.00 Uhr
Ort: Saal H / 1. Stock

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.

Beisatz: Es besteht Schutzmaskenpflicht !
Beschluss vom 24. April 2020

Bekannt gemacht am 5. Mai 2020
Verlegung:
Die für den 28.05.2020 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 27.05.2020
um: 08.00 Uhr
Ort: Saal H / 1. Stock

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.

Beisatz: Es besteht Schutzmaskenpflicht !
Beschluss vom 5. Mai 2020

Bekannt gemacht am 27. Mai 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 13,05 %, zahlbar in 10 Teilquoten zu je 1,305 %, Fälligkeit der ersten Teilquote 6 Monate nach Annahme des Zahlungsplans, Fälligkeit der weiteren Teilqouten in 6 Monaten später.

Bestätigung:
Der am 27.05.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 27. Mai 2020

Bekannt gemacht am 16. Juni 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 27.05.2025
Beschluss vom 16. Juni 2020
Ausdruck vom: 19.04.2024 16:10:27 MESZ