BG Judenburg (650), Aktenzeichen 19 S 46/20y
Schuldenregulierungsverfahren
24.11.1955
Bekannt gemacht am 14. Oktober 2020
- Schuldner:
- Midl
- Vorname:
- Robert
Wohnstraße 1/1
8762 Oberzeiring
Gebdat: 24.11.1955
- Beteiligter:
- Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: DW 620
E-Mail: office@sbstmk.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 15.10.2020
Anmeldungsfrist: 07.01.2021
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 21.01.2021
um: 09.30 Uhr
Ort: Erdgeschoss, Verhandlungssaal IV
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubigererhalten insgesamt 2,94 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
2,94 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,294 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 1 4-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Text:
- Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der Raiffeisenbank Zirbenland eGen, Hauptplatz 12, 8750 Judenburg, bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 14. Oktober 2020
Bekannt gemacht am 21. Jänner 2021
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 5,00 % ihrer Forderung, in Form von 10 Teilquoten zu je 0,50 %; die 1. Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes fällig; die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs 2 IO).
- Bestätigung:
- Der am 21.01.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 21. Jänner 2021
Bekannt gemacht am 10. Februar 2021
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 21.01.2026
Beschluss vom 10. Februar 2021
Ausdruck vom: 28.03.2024 14:40:35 MEZ