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14.09.1972

Bekannt gemacht am 9. April 2020
Schuldner:
Ilic
Vorname:
Marko
Ingeringweg 15
8720 Knittelfeld
Gebdat: 14.09.1972
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 10.04.2020
Anmeldungsfrist: 11.06.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 25.06.2020
um: 08.30 Uhr
Ort: II. Stock, Zimmer Nr. 208
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 2,66 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
2,66 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,266 %; die erste
Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate
danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit
mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen
Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG, Sparkassenplatz 4, 8010 Graz, bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 9. April 2020

Bekannt gemacht am 4. Juni 2020
Text:
Die am 25. Juni 2020 stattfindende Tagsatzung findet im Verhandlungssaal IV, Erdgeschoss, statt.
Beschluss vom 4. Juni 2020

Bekannt gemacht am 18. Juni 2020
Text:
Der Schuldner legt folgenden modifizierten Zahlungsplan vor:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 1,34 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
1,34 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,134 %; die erste
Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate
danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit
mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen
Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Beschluss vom 18. Juni 2020

Bekannt gemacht am 25. Juni 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
ASB Schuldnerberatungen GmbH
Bockgasse 2b, 4020 Linz
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 25.06.2020 eingeleitet.
Beschluss vom 25. Juni 2020

Bekannt gemacht am 15. Juli 2020
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 15. Juli 2020
Ausdruck vom: 25.04.2024 02:30:00 MESZ